15.10.2009 - von K. Pittelkau
Eisenbahnunternehmen sind verantwortlich für die Barrierefreiheit auf Bahnhöfen
Die Bundesregierung erklärte dies in ihren Antworten auf kleine Anfragen der Fraktion Die Linke
im Bundestag. Die Eisenbahnunternehmen seien verpflichtet, Programme für die
barrierefreie Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen. Sie entscheiden
eigenständig, welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ergriffen werden
sollen und zu welchem Zeitpunkt Investitionen aufgebracht werden.
Die Deutsche Bahn AG hat in
Zusammenarbeit mit Verbänden der Behindertenselbsthilfe ein Programm zur Herstellung von
Barrierefreiheit aufgestellt. Das zielt darauf ab, die Belange der Barrierefreiheit mit den
Möglichkeiten der am Markt operierenden Eisenbahnunternehmen in Einklang zu bringen. Deren
Einhaltung werde – so die Bundesregierung - von den zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden
überwacht.
Die Bundesregierung wies auf die UN-Behindertenrechtskonvention hin, die berücksichtige, dass ein gewisser Zeitraum und finanzielle Ressourcen notwendig seien, um die
hierin enthaltenen Rechte umzusetzen. Dies gelte insbesondere für die Herstellung umfassender Barrierefreiheit, die nur schrittweise und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erreicht werden könne.
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