19.10.2009 - von Redaktion bekannt
Im Goethe-Institut und in dessen
weltweiten Außenstellen ist es möglich, ein studienbegleitendes Praktikum zu absolvieren. Leider setzen viele Außenstellen ein Höchstalter voraus. In den meisten Außenstellen gilt ein Höchstalter von 30 Jahren (z.B. Glasgow, Accra usw.).
Gerade in der heutigen Zeit, wo immer mehr Studenten der postgradualen Studiengänge jenseits der dreißig sind, ist eine Altersgrenze nicht nachvollziehbar und vor allem diskriminierend.
Am 18.10.2009 fand sich auf der Webseite des Goethe-Instituts in Accra der folgende Text:
"Voraussetzungen
Für ein Praktikum am Goethe-Institut Accra bestehen folgende Bedingungen: * Deutsche Staatsbürgerschaft und/oder sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (muttersprachliches Niveau)
* gute Englisch-Kenntnisse und hinreichende Computerkenntnisse
* begonnenes/abgeschlossenes Hochschulstudium im geisteswissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, juristischen oder informationswissenschaftlichen Bereich, das zum Diplom, Magister, Bachelor, Master, Staatsexamen für Sek. II oder einer Promotion führt
* mindestens 3. Semester und nicht älter als 30 Jahre "
Das ist ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, §2 3. oder/und §2 7.
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