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Arbeitsmarkt Herbst 2008: 3.2 Millionen verloren Beschäftigung

30.10.2009 - von Wilhelm Adamy

Das Risiko der Arbeitslosigkeit für Beschäftigte auf dem ersten Arbeitsmarkt ist enorm. In den letzten 12 Monaten sind 3,2 Millionen Menschen aus sozialversicherter Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeitslos geworden. Am höchsten ist das Entlassungsrisiko in eher binnenwirtschaftlich orientierten Sektoren wie dem Gastgewerbe, der Landwirtschaft sowie dem Baugewerbe.In diesen Branchen geht das hohe Entlassungsrisiko längst nicht immer mit Personalabbau einher, diese Branchen konnten die Beschäftigung insgesamt noch auf Vorjahresniveau halten. Sie sind bisher weit weniger von den weltweiten Auftragseinbrüchen betroffen. Doch die Instabilität
der Beschäftigung und die Fluktuation sind überdurchschnittlich hoch. Diese Branchen mit hohem Entlassungsrisiko sind zugleich jene mit einem sehr hohen Verarmungsrisiko bei eintretender Arbeitslosigkeit der sozialversichert Beschäftigten.

Die hohe Zahl der Mini-Jobber, insbesondere im Gastgewerbe sowie dem Einzelhandel, die ein hohes Arbeitsmarktrisiko haben, ist dabei nicht einmal einbezogen. Im Gastgewerbe kommen beispielsweise 90 Mini-Jobber auf 100 sozialversichert Beschäftigte.

Die Sicherungslücken der Arbeitslosenversicherung sind nicht zu übersehen, wenn bundesweit ein knappes Fünftel aller Zugänge aus dem ersten Arbeitsmarkt direkt zu Hartz IV-Empfängern werden. Diese erhalten trotz vorheriger sozialversicherter Beschäftigung keine oder nur so geringe Lohnersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung, dass nicht einmal das gesellschaftliche Existenzminimum gesichert ist. Sollte die Krise länger anhalten, droht sich das Verarmungsrisiko von Arbeitslosen noch zu erhöhen. Das gilt auch bei einer nochmaligen Aufweichung des Kündigungsschutzes.

Dies würde die Unsicherheit für Beschäftigte und die Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt nochmals verstärken und betriebliche Auswahlprozesse zu Lasten schwächerer Arbeitnehmergruppen verschärfen. Dabei ist Deutschland beim Kündigungsschutz längst nicht mehr europäisches Vorbild. Ein Blick über die Landesgrenze kann durchaus hilfreich sein. In den Niederlanden beispielsweise ist es den Arbeitgebern grundsätzlich verboten, krank gemeldete Arbeitskräfte während der ersten beiden Jahre zu entlassen. Bei der vorgeschriebenen Präventions- und Wiedereingliederungsstrategie müssen sich die Arbeitgeber von staatlich anerkannten Beratungsfirmen unterstützen lassen. Selbst die völkerrechtlichen Normen zum Kündigungsschutz, wie die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) werden von Deutschland bisher nicht anerkannt.

http://www.dgb.de/2009/10/adamy_fluktuation.pdf/
Quelle: DGB-Bundesvorstand Bereich Arbeitsmarktpolitk