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Versorgungsausgleich für DDR-geschiedene Frauen

30.11.2009 - von Verein der i.d. DDR geschiedenen Frauen

Wir in der DDR-geschiedenen Frauen, die sich seit 1999 im "Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. zusammen geschlossenen haben, kämpfen um eine gerechte Lösung unseres Rentenproblems.

Die Betreuung von Kindern und Familienangehörigen und die daraus resultierenden Erwerbsbiografien führen zur Benachteiligung der Frauen bei der Rente, ganz besonders zu spüren nach Scheidungen.

Ostdeutschen Frauen fehlt der Versorgungsausgleich, den westdeutsche Frauen seit 1977 haben. Unter Versorgungsausgleich versteht man die Teilung der Rente zwischen Mann und Frau für die Ehejahre, unabhängig davon, welche familiäre Bindung die Eheleute nach der Scheidung eingegangen sind und welche Rechenrechte sie nach dieser Ehe erworben haben.

Der Verein setzt sich seit 10 Jahren intensiv auf politischem Weg über den Bundestag aber auch die Klage beim Bundesverfassunggericht für eine Lösung des Problemes ein. Frauen, die bisher keine Kenntnis von unserem Verein haben, bitten wir Kontakt zu den beiden gannten Vorstandsmitgliedern des Vereins aufzunehmen.
Tel.: 0341/4123228 Frau Kirschke
Tel.: 0341/3919717 Frau Wolf

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3039
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung