Stipendium für Harvard nur bis 30 Jahre
28.12.2009 - von Hanne Schweitzer
Die größte und älteste deutsche Stiftung zur Begabtenförderung, die Studienstiftung des deutschen Volkesvergibt seit über 25 Jahren McCloy-Stipendien für ein zweijähriges Masterstudium in Harvard. Die Stipendiaten werden dort gezielt für Führungspositionen in öffentlichen und internationalen Organisationen ausgebildet.
Die massive Altersdiskriminierung der Studienstiftung ist in den Teilnahmevoraussetzungen für die Bewerbung um eines der jährlich bis zu sieben Stipendien versteckt:
* Vorherige Förderung durch die Studienstiftung nicht notwendig
* Nachwuchskräfte aller Fächer - soweit sie den Anforderungen der Harvard Kennedy School gerecht werden und deren Angebot für ihr Qualifizierungsvorhaben nutzen können, * Akademische Exzellenz, substanzielle (internationale) Arbeitserfahrung, Kommunikationsfähigkeit und Interesse an praxisorientierten Fragestellungen * Höchstalter bei Bewerbung: 30 Jahre (ist dreijährige Berufserfahrung für die Zulassung Voraussetzung: 32 Jahre) * Bachelor, Master, Diplom oder Staatsexamen ‑ zum Zeitpunkt der Abreise mit mindestens "gut" (bei Juristen "vollbefriedigend") abgeschlossen, möglichst erste Berufserfahrung
Die Festsetzung einer Altersgrenze beim Zugang zur Bewerbung um das Stipendium ist eine Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit. Wer die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt, aber älter als 30 bzw. 32 Jahre ist, wird durch die Studienstiftung von der Chance ausgeschlossen, sich um ein Stipendium zu bewerben. Ihm oder ihr bleibt versperrt die Möglichkeit der Bewerbung um ein monatliches Vollstipendium von US$ 1.900,- für die Dauer von 21 Monaten; die Möglichkeit auf ein
einmaliges Startgeld von US$ 500,-; Die Möglichkeit eine Reisekostenpauschale von US$ 1.000,- zu erhalten; die Möglichkeit der vollständigen Übernahme der Studiengebühren (US$ 40.000,-/Jahr).
Die Altersgrenzen der Studienstiftung beim McCloy-Stipendium belegen: Lebensalter ist ein Merkmal der sozialen Auslese. Altersdiskriminierung ist ein Herrschaftsmittel. Folgende, an der Finanzierung der Stipendien beteiligten Unternehmen/Stiftungen sehen das so: Harvard University, McCloy-Stipendien-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, BMWi als Verwalter des ERP-Sondervermögens, Haniel Stiftung und McCloy Alumni Fonds[/i]
So lange niemand gegen diese Altersgrenze klagt, und zwar mit einem sehr sehr guten Anwalt, so lange wird sie weiter Bestand haben und gerechtfertigt werden. Siehe dazu auch den link unten: "Bundesbildungsministerium diskriminiert doch nicht!"Link:
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3325Quelle:
Büro gegen Altersdiskriminierung