12.03.2010
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend, Josef Hecken, begrüßt, dass der Deutsche Bundestag erneut einen Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" einsetzt und beglückwünscht den Vorsitzenden des Unterausschusses Herrn Bundestagsabgeordneten Markus Grübel. Mit der Einsetzung des Unterausschusses, der heute zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt, wird deutlich, welche Bedeutung das bürgerschaftliche Engagement für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für die zukünftige Gestaltung unseres Gemeinwesens hat", betont der Staatsekretär anlässlich der ersten Sitzung des Gremiums. "Nur wenn sich die Bürgerinnen und Bürger freiwillig engagieren, werden die zukünftigen Herausforderungen, wie zum Beispiel der demografische´Wandel, zu bewältigen sein", so Hecken.
Der Unterausschuss ist ein Gremium des Familienausschusses. Seit seiner erstmaligen Einsetzung im Jahr 2003 befasst sich der Unterausschuss mit dem Auf- und Ausbau des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements. Zu den Aufgaben gehört dabei, bewährte Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements zu erhalten und neue Initiativen zu stärken. In dieser Legislaturperiode werden besonders die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Integration im Mittelpunkt stehen. Die Mitglieder des Ausschusses werden hier konkrete Vorschläge zur Gestaltung positiver Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement vorlegen. Die bereits erreichten Verbesserungen sollen kontinuierlich ausgebaut werden. Der "Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Motor für zukunftsorientierte Engagementpolitik".
Zum selben Thema meldete (hib/CHE/LEU) am 27.1.2010: Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" einstimmig beschlossen. Auch im 17. Deutschen Bundestag wird es wieder einen Unterausschuss ”Bürgerschaftliches Engagement“ geben. Das beschloss der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 27. Januar einstimmig. Ein Termin für die Konstituierung steht noch nicht fest. Die CDU/CSU begrüßte vor allem, dass der Aufgabenkreis des Unterausschusses um die Themen Integration und demografischer Wandel erweitert wurde. Die SPD äußerte die Hoffnung, dass sich die gute parteiübergreifende Zusammenarbeit der vergangenen Legislaturperiode fortsetzen werde. Es sei gut, dass der Auftrag des Ausschusses angepasst worden sei, da man sich in den nächsten 20 Jahren nicht immer nur auf die Enquete-Kommission des Bundestages zum bürgerschaftlichen Engagement berufen könne, hieß es aus der Fraktion. Die FDP betonte, im bürgerschaftlichen Engagement drückten sich Werte wie Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftssinn aus, die für den Zusammenhalt in der Gesellschaft sorgten. Diesen gelte es zu fördern. Die Fraktion Die Linke schloss sich dieser Auffassung an, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich zuversichtlich, dass das bürgerschaftliche Engagement in Zukunft noch weitere Anerkennung erfährt.
Gemäß Paragraf 55 der Geschäftsordnung des Bundestages kann jeder Ausschuss aus seiner Mitte heraus Unterausschüsse mit bestimmten Aufträgen einsetzen. Der Unterausschuss soll mit dem vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement ausgerichteten Nationalen Forum für Engagement und Partizipation zusammenarbeiten, das die Bundesregierung im Koalitionsvertrag als Partner beim Aufbau einer nationalen Engagementstrategie in der laufenden Legislaturperiode benannt hat.
Der Unterausschuss wurde zu Beginn der 15. Wahlperiode im Jahr 2003 erstmals berufen, nachdem die Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements« im Jahr 2002 ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte. Die Mitglieder des Unterausschusses befassen sich mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen, die die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement betreffen und verfolgen Entwicklungen in der Bürgergesellschaft.
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