18.01.2010
Wie das Landgericht Koblenz entschied, kann ein Betreuer zur Finanzierung seiner Betreuungsleistung die Kapitallebensversicherung des von ihm Betreuten kündigen. Der Betreute hat keinen Anspruch darauf, dass die Staatskasse die Kosten für die Betreuung übernimmt. Anders ist es bei einer staatlich geförderten Altersvorsorge oder dann, wenn der Betreute nachweisen kann, dass er zur Alterssicherung auf das Versicherungskapital angewiesen ist.
Az.: 2 T570/09
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