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Kunst: Altersgrenzen bei Förderpreisen + Stipendien

28.04.2010

Die Marion Ermer Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur in den neuen Bundesländern schreibt in Kooperation mit der Bauhaus-Universität Weimar und der Klassik Stiftung Weimar 2010 zum zehnten Mal den Marion Ermer Preis für freie Kunst in den neuen Bundesländern aus. Allerdings dürfen die BewerberInnen nicht älter als 35 Jahre sein. Diese willkürlich gesetzte Altersgrenze für KünsterInnen wird wie folgt begründet:
"Der Preis richtet sich an junge Künstlerinnen und Künstler aus den neuen Bundesländern (ausgenommen Berlin), die nicht älter als 35 Jahre sind. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus der freien Kunst (Malerei, Grafik/Zeichnung, Foto- und Videokunst, Skulptur und Installation). Es werden vier jeweils mit 5.000 Euro dotierte Preise vergeben. Zusätzlich erhalten die vier Preisträgerinnen/Preisträger die Möglichkeit einer Gemeinschaftsausstellung in den Räumen des Neuen Museums Weimar, zu der ein begleitender Katalog erscheinen wird. Die Ausstellung ist für den Zeitraum vom 02.12.2010 bis zum 09.01.2011 geplant.
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Kunststipendien der Stadt Köln 2010
Das Friedrich-Vordemberge-Stipendium ist ausgerichtet auf die Gattungen Malerei, Bildhauerei, Zeichnung, Installation, Performance und Druckgrafik. Zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Künstlerinnen und Künstler vergibt die Stadt Köln je ein Förderstipendium in den Sparten - Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium) - Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium)
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Das Kulturramt der Stadt Köln schrieb im April 2010 zwei Stipendien aus. Das Friedrich-Vordemberge-Stipendium (Maler Friedrich Vordemberge, 1897-1981)/Chargesheimer-Stipendium (Fotograf Carl-Heinz Hargesheimer/Chargesheimer, 1924-1971/72). Die Stipendien sind mit jeweils 10.000 € dotiert. Außerdem ist mit dem Stipendium eine Ausstellung verbunden. Am Auswahlverfahren teilnehmen können Bewerberinnen und Bewerber, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten und im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre werden (Jahrgang 1975 und jünger).
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Schloss Ringenberg vergibt Stipendien mit Altersgrenzen für Bildende KünstlerInnen. Ziel der Stipendien ist es, KünstlerInnen für die Dauer des Stipendiums finanziell abzusichern, um an einem Ort konzentriert zu arbeiten. Zudem eröffnet die gleichzeitige Anwesenheit von sechs Stipendiaten intensive Austauschmöglichkeiten, gefördert durch regelmäßig organisierte Ateliergespräche, moderiert von der Projektleitung und den Projektmitarbeitern, die der eingehenden Diskussion und Reflexion der jeweiligen künstlerischen Verfahren dienen. Die Ergebnisse des Aufenthalts werden jeweils zum Jahresende in der Stipendiatenausstellung präsentiert. Die StipendiatInnen sind zudem in die Projektstrukturen der Euregioprojekte eingebunden. Dazu gehören die Teilnahme an Ausstellungsinitativen außerhalb des Schlosses, die Betreuung von Jugendworkshops und der intensive Austausch mit den Kuratorenstipendiaten.
Voraussetzungen
Das Ringenberg-Stipendium richtet sich an KünstlerInnen, die ein künstlerisches Studium abgeschlossen haben. Zwei Stipendien werden vom Ministerpräsidenten des Landes NRW vergeben. Bewerben können sich KünstlerInnen, die in Nordrhein-Westfalen studiert haben und wohnen. Die Altersbegrenzung liegt bei 39 Jahren. Zwei Stipendien werden von der Kunststiftung NRW vergeben. BewerberInnen sollen einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben, d.h. dort leben oder geboren sein. Die Altersbegrenzung liegt bei 28-39 Jahren.

Link: Wie alt sind junge Literaten?
Quelle: http://www.marion-ermer-preis.de, 28.4.2010