Schweiz - 15.08.2002 - von Hanne Schweitzer
Der Gemeinderat von Madiswil hält am Alterslimit für politische Ämter fest. Für die Wahlen am 10. November 2002 dürfen keine über 70-Jährigen kandidieren.
Dagegen reichte der Schweizerische Seniorenrat Aussichtsbeschwerde wegen der Verletzung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots ein. Um das Phänomen der "Sesselkleber" zu verhindern, sei das geeignete Instrument die Beschränkung der Amtszeit.
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