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Oberstaatsanwalt (65) kann vorläufig im Amt bleiben

03.06.2010

Der leitende Oberstaatsanwalt in Lübeck, Heinrich Wille, der durch seine Ermittlungen zum Tod von Uwe Barschel bundesweit bekannt wurde, wird am 30. Juni 2010 65 Jahre alt, möchte aber weiterarbeiten. Wie die Lübecker Nachrichten meldeten, kann er nun erst einmal so lange im Amt bleiben, bis über seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden ist.

Wie der Pressereferent des Verwaltungsgerichts Schleswig, Klaus-Martin Meyer, mitteilte, kann Wille im Amt bleiben, um zu verhindern, dass mit Ablauf der regulären Altersgrenze am 30. Juni beamtenrechtliche Veränderungen eintreten, "die später nicht oder kaum mehr rückgängig gemacht werden können". Würde seine Stelle mit einem neuen Oberstaatsanwalt besetzt, hätte das zur Folge, dass ein eventuelles Recht Willes, das Amt fortzuführen, vereitelt würde.

Den Antrag Willes, länger im Amt bleiben zu dürfen, hatte der Kieler Justizminister abgelehnt. Daraufhin stellte Wille einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Bis Mitte Juni will er nun entscheiden, ob er gegen seinen Dienstherren klagen wird u.a. auch wg. Verstoß gegen EU-Ruchtlinie 78, die die Diskriminierung wegen des Lebensalters verbietet. Es sei nicht einzusehen, so der Oberstaatsanwalt, warum er gegen seinen Willen in den Ruhestand geschickt werden solle, vor allem da die schwarz-gelbe Regierung in Kiel Beamten längere Arbeitszeiten aufbürde.

Link: Zwangspensionsalter: Klage erfolgreich
Quelle: Lübecker Nachrichten, 3.6.010