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Altersdiskriminierung bei der Bundeswehr

21.07.2010 - von J.A.

Für die normalen Truppenlaufbahnen gibt es eine Grenze von 24 Jahren, will heissen: man geht davon aus dass ein 25jähriger bereits nicht mehr geeignet ist, eine Laufbahn als Panzerkommandant oder Pilot oder Grenadierunteroffizier zu bestehen.

Dann gibt es noch den sogenannten Fachdienst für Bewerber mit Berufsabschluss. Diese Laufbahn wirbt explizit damit, dass man dort kein Kämpfer, sondern Spezialist sei. Zum Beispiel Flugzeugmechaniker, Sanitäter, Elektronikwart oder ähnliches. Alles Verwendungen wo die körperliche Leistungsfähigkeit "nur" aus dem Absolvieren einer Grundausbildung sowie allegemein guter Gesundheit besteht. Auch hier ist man aber nur bis 31 diskussionswürdig. Ein 32jähriger kann angeblich nicht mehr Flugzeuge warten.

Die zentrale Begründung für all das ist die Regel, wonach ein Soldat auf Zeit mit spätestens 40 aus dem Dienst scheiden muss. Wer also 32 ist kann nur noch für 8 Jahre verpflichtet werden, und man hätte lieber 12er Verträge. Auch hier ist insbesondere im Fachdienst fraglich, wieso denn eigentlich mit 40 Schluss sein muss. Ich kenne keine Begründung.

Der Gipfel ist, dass Mangelpersonal - wie externe Ärzte - auf einmal doch geeignet sind, noch die Grundausbildung und Offizierslehrgänge zu durchlaufen - die offizielle Altersgrenze von 40 Jahren scheint hier de facto gefallen zu sein. Auch Reserveoffiziere, die eine truppendienstliche Kampfausbildung erhalten, können bis 30 Jahre eingestellt werden. Ein 28jähriger kann aber nicht mehr eine fast identische Ausbildung als aktiver Offizier bekommen.

Fassen wir also zusammen: mit 25 ist man für Kampfverwendungen zu alt. Man darf auch kein aktiver Instandsetzungsoffizier mehr werden, wohl aber noch die wesentlich anstrengendere Ausbildung zum Infanterieoffizier durchlaufen - aber nur in der Reserve.

Mit 32 kann man in der berufsnahen Spezialistenverwendung nicht mehr mitmischen. Mit 40 muss man entweder zum Berufssoldaten auf Lebenszeit geworden sein (wenige Stellen) oder ist auf einen Schlag unbrauchbar und muss ausscheiden, warum wird nicht erläutert.

Ein 41jähriger Arzt darf aber sehr wohl noch die Grundausbildung und den Offizierslehrgang der Sanitätstruppe durchlaufen - obwohl er durchaus im Sanitätsfahrzeug mit in scharfe Einsätze fährt. Man erinnere hier an den 32jährigen Elektriker, der zwar jünger ist als der Arzt, sich aber nicht mehr für eine reine Innendienstverwendung im Fachdienst bewerben darf.

Gibt es dazu schon Präzedenzfälle oder wird es einfach akzeptiert was da läuft? Hand und Fuss hat das jedenfalls nicht.

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  • § 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) lautet: Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldG
  • G.
  • In § 1 heißt es: Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründer der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religon, der Weltanschaung pder der sexuellen Identität für den Dienst als Soldatin oder Soldat zu verhindern oder zu beseitigen.

    MERKE: DAS ALTER WIRD NICHT GENANNT!!!


  • In § 2, Anwendungsbereich, heißt es weiter: Dieses Gesetz findet Anwendung auf
    1.
    Maßnahmen bei der Begründung, Ausgestaltung und Beendigung eines Dienstverhältnisses und beim beruflichen Aufstieg sowie auf den Dienstbetrieb; hierzu zählen insbesondere Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen sowie die Ausgestaltung des Dienstes;
    2.
    den Zugang zu allen Formen und Ebenen der soldatischen Ausbildung, Fort-und Weiterbildung und beruflicher Förderungsmaßnahmen einschließlich der oraktischen Berufserfahrung;
  • § 11 Beschwerderecht sagt:
    1. Soldatinnen und Soldaten, die sich von Dienststellen der Bundeswehr, von Vorgesetzten oder von Kameradinnen oder Kameraden wegen eines in § 1 Abs. 1 oder 2 genannten Grundes benachteiligt fühlen, können sich beschweren. Das Nähere regelt die Wehrbeschwerdeordnung.

  • MERKE: ÜBER ALTERSDISKRIMINIERUNG KANN SICH DIE SOLDATIN ODER DER SOLDAT NICHT BESCHWEREN, WEIL ALTER NICHT ALS DISKRIMINIERUNGSMERKMAL IM GESETZ ÜBER DIE GLEICHBEHANDLUNG DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN VORKOMMT!

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    „Zur Zeit nervt die Bundeswehr ganz schön. Sie schließt mit
    Kultusministerien Verträge, um verstärkt in den Schulen werben zu können, gibt diverse Zeitschriften heraus, leiert den Heldenkult mit Orden, Denkmälern und öffentlichen Gelöbnissen wieder an, erzählt uns was von
    ‚humanitärer Intervention‘, wenn sie Krieg führt, baut Brunnen in Afghanistan, wozu sie gar nicht ausgebildet ist, und spricht von den toten Zivilisten als Kollateralschäden, die nun mal nicht zu vermeiden
    seien. Wenn Du alles glaubst, was die gut geschulten Jugendoffiziere Dir erzählen, darfst Du auch mal mit einem Panzer Probe fahren…“

    Infoblatt für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende des Komitees für Grundrechte und Demokratie (pdf)
    Link

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    Vereinbarungen zwischen Kultusministerien und Bundeswehr: Offiziere übernehmen Staatsbürgerunterricht - Neues Dossier des Friedensratschlags
    Link

    Link: Guttenberg sagt, was Köhler sagt, bleibt aber im Amt…
    Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung