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Versorgungsausgleich: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

02.08.2010

Sind Sie auch vom Versorgungsausgleich betroffen? Zahlen Sie immer noch für die Rente Ihrer(s) vormaligen Ehefrau (Ehemanns), obwohl diese(r) inzwischen verstorben ist? War der Todesfall nach Ablauf von 36 Monaten seit Rentenbezug der Frau (des Mannes)?

Hat Ihnen die Deutsche Rentenversicherung auch die Rentenpunkte abkassiert? Die Rentenversicherung will Rentenanwartschaften, die im Versorgungsausgleich übertragen wurden, nicht zurückbuchen, und das selbst dann, wenn der Ausgleichsberechtigte, wohl mehrheitlich die Exfrau, stirbt.

Um dagegen vorgehen zu können, muss man zunächst folgende Schritte tun:
1. Rückübertragung der Rentenpunkte bei der DRV einfordern,
2. Widerspruch gegen abschlägigen Bescheid erheben,
3. Nach Abweisung Widerspruch Klage beim Sozialgericht erheben.

Damit sich MEHR Betroffene zusammenfinden, haben wir jetzt eine Anzeige verfasst, die jeder in seiner Heimatzeitung oder auch Wochenzeitung unter Vermischtes aufgeben sollte.
Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt!

Sind Sie vom Versorgungsausgleich betroffen? Zahlen Sie immer noch für die Rente Ihrer(s) vormaligen Ehefrau (Ehemanns), obwohl diese(r) inzwischen verstorben ist? War der Todesfall nach Ablauf von 36 Monaten seit Rentenbezug der Frau (des Mannes)? Hat Ihnen die Deutsche Rentenversicherung auch die Rentenpunkte abkassiert? Nur gemeinsam haben wir die Chance an diesem „Rentenraub“ etwas zu ändern![/b]
Nur gemeinsam haben wir die Chance an diesem „Rentenraub“ etwas zu ändern! Einige der von der Ungerechtigkeit des Versorgungsausgleiches Betroffene haben sich nun zum Glück zusammengefunden, und unterstützen sichgegenseitig mit Rat und Tat. Eine Klage wurde in dieser Sache bereits vor dem Sozialgericht eingereicht. Wer sich den Punkteabzug von der Rente auch nach dem Tod des geschiedenen Ehepartners nicht länger gefallen lassen will, möge sich bitte melden!
Machen Sie mit bei unserer noch kleinen aber feinen Initiative. Unterstützen Sie uns, sagen Sie es weiter!

Als Einstimmung in das Thema, hier die teuren, einzelkämpferischen Erfahrungen eines 84jährigen Studiendirektors, der nicht einsehen mochte, warum er für eine Verstorbene Unterhalt bezahlen soll.
Link
Kontakt: baldis@gmx.de Wird weitergeleitet.

Link: Versorgungsausgleich für Verstorbene: Ungerecht…
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung