22.08.2010
Der Bund darf bürgerschaftliches Engagement auf der Ebene der Länder und Kommunen finanziell fördern. Zu diesem Ergebnis kommt das vom Kieler Sozialrechtler Gerhard Igl vorgelegte Rechtsgutachten "Fördermöglichkeiten des Bundes bei lokalen und regionalen Infrastrukturvorhaben auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements".
Das Gutachten wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegeben, um Zuständigkeiten, Kompetenzen und Instrumente einer Bundesförderung zu untersuchen.
Igl zufolge ist der Bund bei der Förderung nicht auf Modellprojekte und Netzwerke beschränkt. Um die Kompetenzrechte der Länder zu sichern, sollen diese durch Kooperations- und Koordinationsabsprachen frühzeitig über Bundesförderungen informiert werden und Einflussrechte erhalten.
Kritik an Igls Einschätzung äußern in ihren Stellungnahmen der Bundesrechnungshof (BRH) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF). So bewertet das BMF am 05.05.2010 die im Gutachten dargelegten Meinungen "sowohl unter verfassungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen als auch unter haushaltspolitischen sowie demokratiepolitischen Gesichtspunkten" als nicht tragfähig. Die Ergebnisse des "Igl-Gutachtens" sind Thema der nächsten Sitzung des Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement am 29.09.2010.
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