Diskriminierung melden
Suchen:

Kein Studententarif bei Krankenkasse: zu alt

04.09.2010 - von e.p.

Ich halte es für eine unzulässige Altersdiskriminierung, das man, wenn man später mit einen Studim beginnt, also mit über 30 Jahren, und noch in der Regelstudienzeit ist, nicht mehr den Studententarif bei den gesetzlichen Krankenkassen bekommt.

Daher möchte ich gegen diese Altersdiskriminierung vorgehen, und gegen meine Krankenversicherung klagen.

-------

Dass die Krankenkassenbeiträge für über 30Jährige StudentInnen teurer sind, hat der Gesetzgeber so bestimmt. Die Versicherungsbedingungen für StudentenInnen sind im Sozialgesezbuch V, Paragraf 5. Absatz 1, Nummer 9 geregelt.
ABER: In § 2 des AGG wird aber unter 5., 6., und 7. bestimmt: Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf:
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung.
ABER: Die große Koalition aus CDU und SPD, die das AGG 2006 endgültig verabschiedet hat, hat den Schutz vor ALtersdiskriminierung beschränkt auf Beschäftigte, Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Außerdem bestimmt SGB 1 § 33c: "Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründer der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden." Wegen des Alters schon! Eine Novellierung des AGG ist dringend erforderlich.
H.S.

Link: Schwarz-Gelb: Nein zur 5. Antidiskriminierungsrichtlinie
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Uni & Co.:
31.08.2010: Studium scheitert an Altersgrenzen
13.08.2010: Praktika + prekäre Beschäftigung nach dem Studium
09.08.2010: Alter spielt im Studium große Rolle

Alle Artikel zum Thema Uni & Co.