25.08.2010
Der streitbare Chef der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille, 65, wollte, wie es das Beamtenrecht in Schleswig Holstein erlaubt, noch drei Jahre länger arbeiten. Doch das Justizministerium in Kiel lehnte seinen Antrag ab.
Wille mutmaßte Altersdiskriminierung, prozessierte und verlor. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig wies seine Klage am 25.8.2010 endgültig ab. Begründung: Das Ministerium habe die Ablehnung seiner Weiterbeschäftigung offenbar nicht nur mit dem Alter begründet, sondern mit dem Vorwurf von Dienstpflichtverletzungen. Wie Wolfram Hammer in den Lübecker Nachrichten schreibt, soll es vor allem um seinen Dauerstreit mit Generalstaatsanwalt Erhard Rex gehen. So wollte Wille die Mord-Ermittlungen im Fall Barschel weiterführen, Rex nicht. Der untersagte Wille später sogar, ein Buch über die Ermittlungen zu veröffentlichen.
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