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Bürge, Jahrgang 1923: ZU ALT

07.12.2010 - von Hanne Schweitzer

Wie kann es sein, dass ein Herr, 1932 geboren, als Bürge laut FGA- Bank nicht ausreicht? Antwort: Altersdiskriminierung, wer 1932 geboren wurde, gilt den Bankern als zu alt. Dass das nicht nur sein kann, sondern so ist, liegt daran, dass für die Banken der Grundsatz gilt: Vertragsfreiheit geht vor Diskriminierungschutz.

Die Mehrheit der schwarz-roten Bundestagsabgeordneten hat dem im Jahr 2006 zugestimmt. Nachzulesen ist es in den Erläuterungen zum AGG, auch Allgmeines Gleichbehandlungsgesetz genannt.

Link: Hausfinanzierung: mit 70 zu alt
Quelle: Mail an die Redaktion

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