17.02.2011 - von G.U.
Altersdiskriminierung durch eine willkürliche Altersgrenze in der Gesundheitsversorgung. Wer über 55 ist und von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln will, hat Pech gehabt. Das geltende Recht bestimmt, dass die gesetzliche Krankenversicherung privat Krankenversicherte nur aufnehmen muss, wenn diese 1. versicherungspflichtig werden, 2. unter 55 Jahren alt sind und 3. ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Nach dem plötzlichen Tod meines Mannes habe ich eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen, d. h. ich wäre normalerweise Pflichtmitglied in der GKV. Da ich aber über 55 Jahre alt bin, kann ich nicht von der Privaten überwechseln. Ein besonderer Nachteil ergibt sich für mich noch daraus, dass meine Private Krankenversicherung keinen Krankentagegeldanspruch vorsieht.
Das bedeutet für mich, wenn ich länger als 6 Wochen krank bin, habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld. Mit diesen Nachteilen muss ich wg. meines Alters von 58 Jahren leben.
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