04.03.2011
Der Freistaat Bayern will ab 2020 das Höchstalter für die Wählbarkeit von berufsmäßigen (sprich bezahlten)Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten von derzeit 65 auf 67 Jahre heraufsetzen. Das meldete die Main Post. Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, das Mindestalter von Bürgermeistern und Landräten von 21 auf 18 Jahre zu senken.
Für ehrenamtliche (sprich unbezahlte) Bürgermeister in Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern gibt es schon heute keine Altersgrenze. Ebenso ist es bei Ministern und Abgeordneten. Deshalb fordert der Bayerische Städtetag die Abschaffung von Altersbegrenzungen auch für Bürgermeister und Landräte.
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