12.01.2004 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt
Für Sachverständige gibt es eine Altersgrenze, unabhängig von der Qualifikation. Das zeigt der folgende Brief:
"Ihre Bewerbung hat hinsichtlich Ihres Werdegangs und der fachlichen Qualifikation mein besonders Interesse gefunden. Leider kommt eine Einstellung nicht in Betracht.
Ursächlich hierfür ist, dass ich mit der Einstellung eines Mitarbeiters auf Dauer einen Nachfolger für mein Büro suche und diesen öffentlich bestellen und vereidigen lassen möchte.
Für die öffentliche Bestellung bestehen jedoch Altersbeschränkungen.
Bei Ihrer fachlichen Kompetenz und der sicherlich hohen Berufserfahrung bedauere ich daher, dass eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
H. W. T. Architekt BDB.
12.1.2001
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