10.06.2011 - von R.G.
Meine Rentendiskriminierung: Ich war 21 Jahre berufstätig, habe dann 11 Jahre wegen Kindererziehung ausgesetzt. Danach bei der Agentur für Arbeit einen Kurs zum Wiedereinstieg, acht Monate, erfolgreich mit gutem Zeugnis, abgeschlossen.
Danach habe ich mich Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet, bis 5/2008. Durch eine längere Krankheit etwas über sechs Wochen, wurde ich von der Agentur automatisch abgemeldet.
In den letzten zwei Jahren, als ich Arbeitsuchend gemeldet war musste ich jede Woche einen 1/2 Tag an Trainingskursen teilnehmen. Behandelt wurde ich, als wäre ich Analphabet.
Es gab keine Stellen im kaufmännischen Bereich. Aber immer wieder sollte ich Bewerbungsschreiben üben. Lückentests bekam ich, die wären für das 2. Schuljahr geeignet gewesen.
Deshalb habe ich mich auch nach der Krankheit nicht mehr angemeldet. Arbeitslosengeld bekam ich sowieso nicht.
Anfang 2009 bekam ich dann von der Rente den Bescheid, dass mir für 35 Jahre Anrechnungzeiten nur noch 6 Monate fehlen würden. Diese habe ich dann mit Mindestbeiträgen im März 2009 bezahlt.
Nun kommt 2011 ein Bescheid, dass die sieben Jahre Arbeitslosigkeit nicht anerkannt werden könnten mit der Begründung, dass diese Zeit eine versicherungspflichtige Arbeit nicht unterbrochen hätte.
Das heißt, weil ich mich nicht schon 1995 nach der Erziehungszeit für das 2. Kind, arbeitslos gemeldet habe, da hätte ich dann auch Arbeitslosengeld bekommen, werde ich jetzt bestraft und die Zeit zählt nicht.
Ich habe mich stehst selbst bemüht Arbeit zu bekommen. Das Arbeitsamt hat mir in keiner Weise geholfen. Da wird man nur gedemütigt.
Ich habe 2 Kinder erzogen, die beide einen Diplomabschluss haben. Weil auf dem Land zu dieser Zeit auch keine Kinderbetreuung, nicht mal für eine Teilzeitbeschäftigung, möglich war, werde ich deshalb jetzt nochmal mit der Kürzung der Anrechnungszeiten für die Rente bestraft.
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