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Direktversicherung: Standardantwort vom PA

23.11.2010 - von Dr. M. Stoltz

Meine Petition "Direktversicherung" habe ich an die Herren Lehrieder, Lange und Thomae geschickt, die für Bayern im Petitionsausschuss sitzen. Leider habe ich nur eine Antwort - einen Vorgang beschreibend, von Herrn Thomae am 23.11.2010 erhalten.

2.11.2010
Sehr geehrter Herr Lehrieder, (Lange, Thomae)

in Ihrer Funktion als Mitglied des Petitionsausschusses für die CDU/CSU übersende ich Ihnen den in der Anlage wiedergegebenen Petitionstext mit der Bitte um wohlwollende Beachtung.

Diese Petition zum Thema "Direktlebensversicherungen und daraus resultierende Beiträge zur GKV und PV" (Grundlage: GMG-Gesetz) ist von mir am 13. April 2010 beim Petitionsausschuss eingereicht worden.

Mein Anliegen gründet darauf, dass die rückwirkende Gültigmachung dieses Gesetzes mit gesunder Rechtsauffassung nicht vereinbar ist. Die Petition zielt darauf, dass die vor dem 01.01.2004 abgeschlossenen Direktlebensversicherungs-Verträge nicht von diesem Gesetz betroffen sein sollten. Ich bin, bzw. wir (die sehr zahlreichen Mitunterzeichner) sind fest davon überzeugt, dass die derzeit gültige Gesetzes-Entscheidung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Für die weiteren Argumente möchte ich Ihnen, sofern es Ihre Zeit erlaubt, vorschlagen, diese dem Petitions-Text zu entnehmen.

Mit meinem heutigen Schreiben darf ich Sie höflich bitten, in der anstehenden Behandlung der Petition und der Entscheidung ein vorteilhaftes Ergebnis für uns (immerhin sind 6 Mio. Rentner betroffen) zu erreichen versuchen. Nur die Intention, die gesetzlichen Krankenkassen zu sanieren (bzw. zu "modernisieren", wie es im Titel heißt, was mehr als irreführend ist!), kann nicht der Sinn eines solchen Gesetzes sein, wenn dadurch bestehendes Recht verletzt wird, indem in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis eingegriffen wird. In Verträge für Lebensversicherungen, die auf maßgeblich mitentscheidende Empfehlung der unterschiedlichen Bundesregierungen abgeschlossen worden waren.

Bei den meisten Betroffenen ergibt sich folgende Bilanz: Die durch die Lebensversicherungs-Unternehmen ausgezahlten Gewinnanteilssätze werden durch die Zahlungen in die Kranken- und Pflegeversicherung der Gesetzlichen Krankenkassen fast vollkommen aufgezehrt, so dass man das Geld genau so gut hätte in den "Sparstrumpf" stecken können. Dazu kann ich nur konstatieren: Das kann nicht fair sein!

Mit der eingereichten Petition soll angestrebt werden, dass "Altverträge" von Direktlebensversicherungen - vor 2004 abgeschlossen - nicht von dem GMG-Gesetz betroffen sein sollten. Indem ich auf eine möglichst positiv zu gestaltende "Unterstützung" Ihrerseits hoffe, verbleibt

mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Stoltz

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23.11.2010
Lieber Herr Dr. Stoltz,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02. November 2010.

Dem Intranet für Petitionen, welches mir als Mitglied des Petitionsausschusses zur Verfügung steht, konnte ich entnehmen, dass sich Ihre Petition zur Zeit in der parlamentarischen Prüfung bei den berichterstattenden Abgeordneten befindet. Im Anschluss daran wird über die Petition in einer Sitzung des Petitionsausschusses beraten und abgestimmt. Welche Erfolgsaussichten diese Abstimmung haben wird, ist momentan nicht vorherzusehen.

Da ich zur Zeit nicht der zuständige Berichterstatter bin, bitte ich Sie um Ihr Verständnis, dass ich zum Verfahren keine Aussagen machen kann. Ich habe Ihre Unterlagen an den zuständigen Kollegen der FDP-Fraktion im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet, mit der Bitte sich die Sache einmal näher anzusehen und zu prüfen, wie man Ihre Situation und die von vielen anderen Bürgern und Bürgerinnen verbessern kann.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae

Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied des Rechtsausschusses
Mitglied des Petitionsausschusses

Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin

Link: Petition Direktversicherung
Quelle: Mail an die Redaktion