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Anmerkungen zum Koalitionsvertrag in Bremen

01.08.2011 - von Bernd Grottke

Seniorenpolitische Anmerkungen zum Koalitionsvertrag zwischen SPD und "Bündnis 90/Die Grünen" für den Wahlzeitraum 2011-2015 als Grundlage der Regierungsarbeit in Bremen:
"Die Koalitionsvereinbarung bietet eine Reihe von
guten Ansätzen für notwendige Weiterentwicklungen auf vielen
Politikfeldern, auch unter Berücksichtigung der prekären Haushaltslage Bremens. Allerdings gibt es Einschränkungen für die sozialen Bereiche.

Feld "Politik für Menschen mit Behinderungen"
: Hierbei geht es auch um die wohnliche Unterbringung Behinderter.
Selbstverständlich sollen alle Möglichkeiten und moderne Organisationsformen und Technologien genutzt werden, damit
Behinderte so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Hier muß aber in jedem Einzelfall sehr sorgfältig abgewogen werden, ob für den
Betroffenen die stationäre Unterbringung (Heim) oder ein ambulantes Angebot (Wohnen zuhause) die bessere Wahl ist. Sollte sich bei der Vielzahl solcher Abwägungen ein starkes,
dauerndes Überangebot an Heimplätzen ergeben, müssen allein aus wirschaftlichen Gründen Plätze abgebaut werden.

Das kann jedoch nicht, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, ohne ein abwägendes Verfahren, an dem neben dem Sozialressort gleichgewichtig das Gesundheitsressort zu beteiligen ist, nur "in Vereinbarungen mit den Einrichtungsträgern" geschehen. Dass die neue Sozialsenatorin dieses Vorhaben so zügig wie möglich umsetzen möchte, zeigt ein Interwiew im Weser Kurier 14. Juli, gemäß dem sie in Bremen "fast 1000 stationäre Plätze in Pflegeheimen zu viel" entdeckt haben will.

Feld "Politik für ältere Menschen": Im ersten Absatz dieses Politikfeldes werden die Potentiale der älteren Menschen, ihre gute Gesundheit und ihre gute Ausbildung genannt. Im gleichen Zuge werden lebenslangem Lernen und einer altersgerechten Arbeitswelt besondere Bedeutung zugemessen. Sollen die Älteren so die Chance erhalten, auch
lebenslang arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen zu dürfen?! Weder im Abschnitt für die Älteren noch in der gesamten Koalitionsvereinbarung steht auch nur ein einziges mal der Ausdruck „Altersarmut“.

Ein echter Rückschritt: Den „Altenplan“, der 2007 von der Sozialsenatorin Rosenkötter eingerichtet wurde, der die Maßnahmen für Ältere zusammengefaßt hat und der jährlich
fortgeschrieben wurde, gibt es nicht mehr. Er wurde ersatzlos aus der Koalitionsvereinbarung genommen. Damit entfällt eine wesentliche Richtschnur für effektive
Seniorenarbeit.

Ein weiterer sehr bedenklicher Punkt: Die Einrichtungen „Leistungszentren“ und „Pflegestützpunkte“ werden in einem gemeinsamen Absatz zusammengefasst und betrachtet mit Priorität auf den Leistungszentren. Dabei unterscheiden sich beide sowohl organisatorisch als auch in
ihrem Bestimmungszweck und sind nicht kompatibel. Genau das und darüber hinausgehende Synergien könnte man aber fälschlich in der Formulierung dieses Absatzes vermuten. Sollte daran gedacht werden, im Zuge von Einsparmaßnahmen,
z.B. bei Problemen mit der Weiterfinanzierung der Pflegestützpunkte, beide zusammenzulegen, würde dieses das „Aus“ für die Pflegestützpunkte und einen völligen Umbau der Leistungszentren mit Verlust oder starker Einschränkung deren bisheriger spezifischer Aufgaben bedeuten.

Zusammenfassung: Zur insgesamt positiven Tendenz des Politikfeldes „Politik für ältere Menschen“ haben einige wesentliche Punkte, die aus der Diskussionslage der Seniorenvertretung stammen, beigetragen. Dem gegenüber sind die Herausnahme des Altenplans, die unklare und inhaltlich nicht korrekte Formulierung des Absatzes „Dientleistungszentren/Pflegestützpunkte“ und besonders die bereits geäußerte zu beschließende Reduzierung des Abbaus
stationärer Pflegeplätze in Bremen nicht akzeptabel. Hier wird die Seniorenvertretung künftig mit erhöhter Wachsamkeit reagieren müssen.

Link: Anmerkungen zum Koalitionsvertrag CDU/FDP 2009 - Pflegeversicherung…
Quelle: DURCHBLICK Nr. 139 – August 2011

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