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Gesetz zu Patientenverfügungen geplant

12.06.2004 - von Hanne Schweitzer

Die Bundesministerin der Justiz plant ein neues Gesetz. Es soll die Bedeutung von Patientenverfügungen aufwerten. Künftig sollen diese in jeder Lage einer Erkrankung gültig sein, nicht wie bisher, nur bei einem vorhersehbar tödlichen Verlauf. Ein „Vorsorgebevollmächtigter“ soll künftig den Willen der Patienten durchsetzen.

Die Deutsche Hospiz Stiftung, der stellvertretende Vorsitzende der Ethik-Kommission des Bundestags, Hubert Hüppe, (CDU) und das Büro gegen Altersdiskriminierung warnen vor der zunehmenden Aufweichung des Lebensschutzes.

„An der Anteilnahme und Solidarität mit den Leidenden lässt sich am besten erkennen, wie es um das moralische Niveau unserer Gesellschaft steht.“ (Maurizio Canzian auf einem Kolloquium der EURAG im Mai 04 mit dem programmatischen Titel: Akzeptanz des Leidens im Alter.


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