26.08.2011 - von H.N. + F.P. + Hanne Schweitzer
"Mein Vertrag zum Abschluß einer Direktversicherung läuft seit 1978. Die Pflegeversicherung wurde erst 1995 eingeführt. Mit welchem Recht wird die Wertentwicklung von 1978 bis 1995 in die nachträgliche und rückwirkende Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung mit einbezogen?
Ich erhebe hiermit Widerspruch gegen die Berechnung zur Pflegeversicherung aus der Gesamt-Auszahlsumme. Zur Festlegung der Beitragsberechnung und Inanspruchnahme aus der Gesamt-Auszahlsumme durch die Knappschaft bitte ich um Prüfung und Stellungnahme."
Zu dieser wichtigen Frage, die viele betrifft, sind folgende Gerichtsurteile von Interesse:
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