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Freie Wahl des Wohnorts auch für Senioren

Österreich - 06.09.2011 - von Dr. C. Götz

Haben Senioren ein Recht auf freie Wahl ihres Wohnorts oder nicht? Diese Frage stellt die Initiative proEthos. Der Fall: Am 14. 4. 2011 zogen die bis dahin in Wien gelebt habenden Hildegard G. und ihr damals nach einem schweren, im Krankenhaus erworbenen Lungeninfekt geschwächter Ehemann Friedrich G. im Seniorenpflegeheim H.Park in P. ein.

Als Friedrich G. zwei Wochen später, am 28. 4. um 3 Uhr früh verstirbt, und seine Leiche um 8 Uhr morgens abtransportiert wird, werden zwei Stunden danach, während die Tochter des Ehepaars gerade bei ihrer weinenden Mutter sitzt, die Betten auseinandergeschoben, und es wird ohne jedwede Rücksichtnahme auf die Verfassung der Trauernden un-
verzüglich damit begonnen, das Bett des Verstorbenen für eine andere Person vorzubereiten. Eine Woche nach der Beerdigung ihres Ehemannes bricht Hildegard G. zusammen und erleidet einen Schlaganfall.

Nach fast zweimonatigem Spitalsaufenthalt, währenddessen die Heimkosten geringfügig reduziert weiterliefen (!), wird sie wieder in ihr Zimmer im H.Park überstellt.

Da auch die neue Bettnachbarin von Hildegard G. inzwischen verstorben war, und die Tochter ihrer nach Schlaganfall rekonvaleszenten Mutter eine neuerliche Stresssituation in Bezug auf eine weitere fremde Bettnachbarin ersparen will, übersiedelt sie ihre Mutter am 14. 7. ´11 in ein Heim, wo ihre Eltern schon seit langer Zeit angemeldet waren und am Vortag ein Einzelzimmer frei geworden ist.

Daraufhin teilt die Heimleitung des H.Park der Tochter von Frau G. mit, dass auf Grund dessen, dass der 14. Juli sei, der Pflegeplatz bis Ende August(!) - noch dazu als Privatzahler (!), wo es sich bei Hildegard G. um eine förderungswürdige Person handelt -, bezahlt werden müsse, was eine Summe von über 6.ooo Euro ausmache, man jedoch 'aus Kulanzgründen' nur über 1.2oo Euro verlangen würde.

Aber auch diese 1.2oo Euro besitzt Hildegard G., die eine sehr geringe Pension bezieht, nicht!

Mit wem auch immer jene Leiterin des Seniorenpflegeheims H.Park gesprochen haben mag: Es ist nicht einzusehen, aus welchem Grund Hildegard G. für die in keinster Weise erfolgte Rücksichtnahme auf deren Gesamtverfassung sowie deren offensichtliche und begründbare Notsituation (umgehende Neubelegung des Nachbarbettes mit einer fremden Person nach Ableben des Ehemannes, daraus resultierende Übersiedlung in ein Einzelzimmer, um ihr angesichts ihres kurz darauf erfolgten Schlaganfalls nachvollziehbarer Weise weitere Aufregungen zu ersparen) auch noch Geld bezahlen sollte - Geld, welches sie noch dazu in keinster Weise besitzt!!

Daraus ergibt sich u. a. auch jene Frage, ob z. B. ein minimales monatliches Taschengeld, wie es den meisten PflegeheimbewohnerInnen von deren Pensionen verbleibt und wovon noch diverse Kosten für Medikamente, Selbstbehalte usw. bezahlt werden müssen, überhaupt exekutiert werden darf. Denn eine Tafel Schokolade oder ein Paar Socken sollten auch für EmpfängerInnen einer geringen Pension leistbar sein, geschweige, dass auch ältere Menschen hin und wieder ein neues Kleidungsstück u. dgl. benötigen.

Dass von einer derart agierenden Heimleitung, welche auf Grund ihrer rücksichtslosen, profitorientierten Vorgangsweise Hildegard G. viel Leid verursachte, kein Verständnis und insbesondere auch kein Mitgefühl zu erwarten ist, liegt auf der Hand. Wie verhält es sich jedoch mit dem Menschenrecht auf freie Wahl des Wohnortes, wenn dieses, bedingt durch derart utopische finanzielle Forderungen, für viele PensionsbezieherInnen bzw. PflegeheiminsassInnen verunmöglicht wird, und diese auf Grund dessen gezwungen werden, unter wenn auch noch so unliebsamen Bedingungen vielleicht bis an ihr Lebensende ausharren zu müssen?

Vor allem auch ältere, behinderte und hilfsbedürftige Personen haben ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben und bedürfen des Respekts und eines besonderen Schutzes - sie dürfen nicht weiter ausgebeutet werden!

Um Stellungnahme bzw. geeignete Maßnahmen, jenes UnRecht zu beseitigen, auch in diesem konkreten Fall, ersucht
mit freundlichen Grüßen,
Christine Dr.
Initiative proEthos

Link: Hilflos gegen Zwangsentmündigung der Eltern…
Quelle: Mail an die Redaktion

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