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Reha mit 67 Jahren nicht sozialverträglich?

22.10.2004 - von H. Schweitzer

Wegen chronischer osteoathritischer Beschwerden soll Frau D. aus
Hannover, Jahrgang 1937, operativ eine neue Hüfte eingesetzt werden.
Wegen einer anschließenden Reha-Maßnahme teilte der behandelnde
Orthopäde in seinem Bericht an den Hausarzt schriftlich mit:

„Reha bringt nichts und ist meines Erachtens in dem Alter auch kaum
sozialverträglich.”

Zur Erinnerung:
Joachim Wiemeier, Berater der deutschen Bischofskonferenz, Ordinarius für christliche Gesellschaftslehre an der Universität Bochum und
Friedrich Breyer, Ordinarius für Volkswirtschaft an der Universität
Konstanz, der ausserdem Sitz und Stimme im Wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hat, dachten 2003 laut und medienwirksam darüber nach keine BürgerInnen mehr medizinisch versorgen zulassen, die über 70
Jahre alt sind, ab einer bestimmten Altersgrenze nur noch akute Schmerzen behandeln
zu lassen, sowie Behandlungen nach dem Kriterium Lebensalter aus dem Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenkassen zu entfernen. Als Altersgrenze schlugen sie das 75. Lebensjahr vor.
75 diene aber nur der Illustration, natürlich seien auch 80 oder 85 Jahre denkbar.

Die Empörung über diese altersbezogene Rationierung war enorm, hat aber nichts bewirkt. Wie erfolgreich der Versuchsballon in Sachen Gesundheitsökonomie
war, zeigt das Verhalten des Orthopäden aus Hannover:
Altersgrenzen etablieren sich schleichend und ganz von selbst.

Quelle: Name und Adresse sind der Redaktion bekannt

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