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Direktversicherung: Beitrag aus gemeinsamen Vermögen

28.11.2011 - von U.O.

Eine von uns abgeschlossene Direktversicherung für meine Frau wurde mit dem 60. Lebensjahr fällig. Sie wissen was nun folgte. Da ich im Moment mit der Krankenversicherung (BEK) meiner Frau korrespondiere, suche ich nach Argumenten, um von den Zahlungen in die Krankenversicherung und Pflegeversicherung wegzukommen.

Es lag bei uns ein Ehegattenarbeitsvertrag vor. Meine Frau ist zur Zeit immer noch bei mir angestellt. Ich bin aber kein Gewerbetreibender. Die Beträge zur Direktversicherung wurden also aus unserem gemeinsamen Vermögen bezahlt. Können Sie mir zu diesem Thema Hinweise geben?

Link: Direktversicherung: Rechtstaat adieu
Quelle: Mail an die Redaktion

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