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Forderungen für ein besseres AGG

27.01.2012 - von Hanne Schweitzer

PolitkerInnen, Parteien, GewerkschafterInnen, Mitglieder von Expertenrunden etc. werden dringend gebeten, sich die folgenden Forderungen des Büros gegen Altersdiskriminierung zwecks Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Fahnen zu schreiben:

01.
Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 im Grundgesetz um den Satz: „Niemand darf wegen seines Lebensalters benachteiligt werden“. (Legt fest, dass der Staat nicht diskriminieren darf.)
02.
Ratifizierung des 12. Zusatzprotokolls der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte + Grundfreiheiten vom November 2005. (Legt fest, dass niemand, unter keinerlei Vorwand, von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden darf.)
03.
03.1
Schutz vor Diskriminierung wegen des LEBENSALTERS
beim Sozialschutz,
03.2
bei der sozialen Sicherheit,
03.3
in den staatlichen und privaten Alterssicherungssystemen,
03.4
bei der Gesundheitsversorgung,
03.5
bei der ambulanten und stationären Pflege,
03.6
bei den sozialen Vergünstigungen,
03.7 bei der Aus- und Weiterbildung an Schulen und Universitäten,
03.8
beim Zugang zur Versorgung mit Gütern + Dienstleistungen, einschließlich von Wohnraum.
04.
Klagerecht bei AGG-Verstößen für Betriebsräte und Gewerkschaften.
05.
Flexibles Renteneintrittsalter.
06.
Rentenanspruchsalter 67 erst, wenn die tatsächliche Mehrheit der 60-64Jährigen Männer + Frauen über sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen verfügt. (Im März 2011 waren nur 5,4% aller 64jährigen Frauen in einer sozialversicherungspflichtigen Volllzeitstelle beschäftigt)
07.
Leistungsmindernde Eingriffe im Rentenrecht, bei Direktversicherungen und beim Versorgungsausgleich als strukturelle Altersdiskriminierung skandalisieren und streichen.
08.
Versicherungsfremde Leistungen in den Renten- und Pflegekassen skandalisieren und auf die gesamte Bevölkerung verteilen. Also auch auf die Beamtenschaft und die Freiberufler.
09.
Verbot von Altersgrenzen bei der medizinischen + pflegerischen Behandlung und Versorgung.
10.
Reduzierung des allgemeinen Beitragssatzes von RentnerInnen zur Krankenkasse, da sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

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Und weil wir schon mal dabei sind, sollen folgende Forderungen des Büros gegen Altersdiskriminierung nicht verschwiegen werden:

01.
Förderung der geriatrischen Versorgung: Mehr geriatrische Forschung, mehr Geriater, mehr geriatrische Abteilungen in den Krankenhäusern.
02.
Schließung existierender Versorgungslücken nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung.
03.
Einklagbare juristische Grundlagen für die Existenz von Seniorenvertretungen und deren dauerhaft gesicherte finanzielle Mindestausstattung.
04.
Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von privaten Pflegeversicherungen oder Pflegezusatzversicherungen.
05.
Sehr viel mehr Fachpersonal in Pflegeheimen und in den Krankenhäusern.
06. Skandalisierung der Altersarmut von Frauen.
07. Skandalisierung der mangelnden Chancengleichheit älterer Frauen. (In den meisten Organisationen dominieren entweder die Belange und Sichtweisen von Männern oder von jüngeren Frauen.)

Link: Roman Herzog: Ältere PLÜNDERN Jüngere aus
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung