Diskriminierung melden
Suchen:

Österreich: SCHAFFT DIE SACHWALTERSCHAFT AB!

Österreich - 07.02.2012 - von C.G.

In Wahrung der Menschenrechte und Respektierung der Inhalte der UN-Behindertenkonvention bzw. des Behindertengleichstellungsgesetzes besteht die Verpflichtung, die Grundrechte und Grundfreiheiten EINER JEDEN Individualperson zu wahren bzw. zu unterstützen. Die Sachwalterschaft, wie sie in Österreich gehandhabt wird, steht oftmals im krassen Gegen-satz dazu. Nicht zuletzt deshalb ist es nicht zielführend, das Sachwaltergesetz, so wie es jetzt besteht, ein weiteres Mal zu reformieren, sondern dieses durch eine PERSÖNLICHE BETREUUNG NACH WUNSCH UND BEDARF zu ersetzen, welche in jedem Fall den Willen der betroffenen Person menschenrechtskonform zu respektieren und mit einzubeziehen hat.

Jene persönliche Betreuung nach Wunsch und Bedarf sollte, wie auch in anderen EU-Staaten, ausschließlich vermittels diverser sozialer Einrichtungen erfolgen und nicht mehr den Gerichten unterstellt sein, da die gerichtliche Dauerkontrolle über unbescholtene BürgerInnen, ob es sich nun um Betroffene oder auch deren Angehörige handelt, in den überwiegenden Fällen als unzumutbare Belästigung empfunden wird und vor allem im Widerspruch zu Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Recht auf Familien- und Privatleben, steht. Außerdem sehen sich die Betroffenen auf Grund ihrer wenn auch noch so berechtigten Beschwerden über diverse Sachwalter durch die uneingeschränkte Entscheidungsgewalt unkontrolliert und oftmals willkürlich agierender RichterInnen im Nachteil, wobei es im selben Zuge eindeutig von Vorteil wäre, die immer wieder kolportierte Überlastung der Gerichte durch die Ausgliederung des Verantwortungsbereichs über hilfsbedürftige Personen zu stoppen (Sachwalterschaften in Österreich, 2007: 136.834, 2006: 127.508; Quelle: Statistisches Jahrbuch 2009; Statistisches Zentralamt; durchschnittlich 8-10 000 neu hinzukommende Sachwalterschaften jährlich).

Die psychiatrischen Gutachten, wie sie zur Zeit insbesondere auch im Bereich der so genannten Sachwalterschaft gebräuchlich sind, sind in höchstem Maße unzulänglich (siehe u. a. diesbezügliche, derzeit im Bundesministerium für Gesundheit aufliegende, umfassende Studie von Prof. Dr. Otto Buxbaum). Sie sind durch andere und vor allem menschlichere Beurteilungskriterien zu ersetzen, welche persönlichen Auslegungen, Willkür, Machtmiss-brauch sowie einer weiteren Pathologisierung diverser vor allem auch mitweltbedingter Emotionen keinen Raum mehr lassen. Die Grund- und Menschenrechte einer Person sind in je-dem Fall zu respektieren, ob es sich nun um eine behinderte oder um eine nicht behinderte Person handelt. Die Rechte von behinderten Personen müssen unterstützt und nicht unterdrückt werden!

Ob tatsächlich hilfsbedürftige Personen lieber im Kreise der Familie oder in einem Heim bzw. einer Wohngemeinschaft leben wollen, sollen in erster Linie sie selbst, als Hauptbetroffene, bestimmen. Die betreuenden Angehörigen jener Personen haben verstärkt dahingehend unterstützt zu werden. Die Anwendung von Zwangsgewalt (Heimaufenthalt) muss auch in diesem Bereich untersagt werden!

Betreuende Personen sollen in Hinkunft, sofern es sich nicht um nächste Angehörige handelt, zumindest eine psychologisch-soziale sowie auch menschenrechtliche Grundausbildung erhalten, damit eine menschliche und achtsame Betreuung der betroffenen Personen garantiert werden kann. Auf Grund des akuten Mangels an solchen einschlägig ausgebildeten Personen sollen in Hinkunft verstärkt Arbeitslose, sofern sie die Eignung für solch eine verantwortungsvolle Tätigkeit besitzen, im Zuge einer sinnvollen Beschäftigungsinitiative eine der-artige Fachausbildung erhalten und insbesondere Personen aus dem Rechtsanwaltsmilieu, welche sich bis dato in den seltensten Fällen für die Betreuung hilfsbedürftiger Personen als geeignet erwiesen, zur Gänze ersetzen. Jene Betroffenen, welche ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, sollen die sie vertretenden Personen selbst vermittels diverser Vollmachten bestimmen.

Das Entgelt für die Betreuung einer hilfsbedürftigen Person darf sich in Hinkunft nicht mehr prozentuell an deren Gesamtvermögen orientieren, sondern hat, nach vorgegebenen Richt-sätzen, ausschließlich an der nachweisbar erbrachten Leistung der betreuenden Person bemessen zu werden. Hierzu äußerte sich die Abgeordnete Helene Partik-Pable wie folgt: > Kritisiert wird von Partik-Pablé, dass die Entschädigung des Sachwalters nicht mit einem Fixbetrag festgeschrieben wird. Derzeit hängt dies vom Vermögen ab. "Dadurch ist der Sachwalter nicht interessiert, dass der Betroffene sein Vermögen verbraucht", erläutert die Abgeordnete.< (Wien, kobinet, 14. 1. ´06) Dass dies nicht nur in Ausnahmefällen zutrifft, sondern mittlerweile durchaus üblich ist, und die Opfer solch zutiefst verurteilens- und ahndenswerter Praktiken zunehmend verarmen lässt, belegen nicht nur einschlägige Medienberichte, sondern vor allem auch die unzähligen Beschwerden Betroffener bzw. deren An-gehöriger u. a. auch bei Volksanwaltschaft, Justiz-Ombudsstelle bzw. Justizministerium usw., wie auch die Abgeordnete Gertrude Aubauer (NÖN, 14. 11. ´10) berichtete.

Das Einkommen bzw. Vermögen auch einer tatsächlich behinderten Person darf dieser ab sofort nicht mehr vorenthalten werden, denn auch eine behinderte Person hat ein Recht auf Eigentum sowie ein ebensolches Recht auf einen zufriedenstellenden Lebensstandard wie eine nicht behinderte Person, und daher haben deren Wünsche und Bedürfnisse respektiert und nach Möglichkeit auch erfüllt zu werden.

Des Weiteren ist es unablässig, diesbezüglich eine UNABHÄNGIGE, sich den Menschen-rechten verpflichtet fühlende Kontrollstelle einzurichten, damit Betroffene sowie auch deren Angehörige endlich eine Anlaufstelle erhalten, wo sie und ihre Probleme ernst genommen werden, und wo, im Zusammenwirken mit anderen Institutionen, versucht wird, eine nach-haltige Lösung für jene Probleme zu finden. Jene Kontrollstelle sollte am besten von Mitar-beiterInnen verschiedener Behindertenorganisationen sowie Angehörigen von Betroffenen gebildet werden, welche sich nach Bedarf abwechseln und gegenseitig unterstützen.

-------
'Das Boot ist voll!' Angesichts der Explosion der Sachwalterschaften bestehe Handlungs-bedarf. (Dr. Michael Stormann vom Bundesministerium für Justiz, 10. 2. ´05)

‚In keinem Land der EU verlieren so viele Menschen so schnell ihre bürgerlichen Rechte wie in Österreich.’ (Pflege-Ombudsmann Dr. Werner Vogt, ‚Profil’, 11/09)

'Kein Gesetz wird so oft missbraucht wie das Sachwaltergesetz.' (Prof. Dr. Werner Olscher, ehemaliger Leiter der Staatsanwaltschaft Wien)

'Familienhilfe geht also der Sachwalterschaft vor! Und das ist wohl auch gut so!' (Prof. Dr. Werner Olscher unter Bezugnahme auf § 268 Abs. 2 ABGB, DAS-Konsulent, 11/07)

'Zwangsbetreuung ist Entmündigung: Die Anwendung von Zwang widerspricht dem Wohl und der Selbstbestimmung des Betroffenen. Betreuung nach den Grundsätzen des Betreu-ungsrechts kann es deshalb nur auf Wunsch bzw. mit Zustimmung des Betroffenen geben. Der erklärte Wille, das geäußerte 'Ja' oder 'Nein', muss dabei ausschlaggebend sein, weil nur der Betroffene selbst beurteilen kann, was gut für ihn ist und was nicht. Der Versuch, 'objektive' Maßstäbe für die Beurteilung des 'eigentlichen' Wohls eines anderen Menschen her-anzuziehen, ist eine Verletzung seiner Würde und seines Rechtes auf Selbstbestimmung und Leben nach eigenen Vorstellungen (Artikel 2, Absatz 1, Grundgesetz, und Artikel 12 der Behindertenrechtskonvention).' (Werner Fuss-Zentrum, Berlin, 6. 11. ´08)

Link: Vertragsentwurf der Organisation Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) oder auch: Europäischer Sado-Maso Vertragsentwurf…
Quelle: Mail an die Redaktion

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Internationales:
30.01.2012: Belgien: Erster Generalstreik seit 20 Jahren
13.01.2012: EU prüft Altersdiskriminierung in Ungarn
23.12.2011: Altersforscher: Alterdiskriminierende Ausschreibung

Alle Artikel zum Thema Internationales