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Weniger als 1.250 €: Höhere Kontoführungskosten

17.04.2012

Höhere Kontoführungsgebühren verlangen manche Banken für solche Kunden, auf deren Konto monatlich weniger als 1.250 € eingehen. Von dieser Regelung sind insbesondere viele Rentner/-innen betroffen, die einerseits gezwungen sind, ein Konto zu führen, anderseits aber mit ihrer Rente unter einer monatlichen Überweisung von insgesamt 1.250 € liegen.

Das Problem gilt auch für alle, die im Niedriglohn arbeiten müssen. Die Betroffenen haben keine Chance, sich zu wehren, weil sie ein Konto haben müssen. Ohne geht es ja nicht mehr. Bisher liegen keine Informationen darüber vor, ob dieses schröpfende Verhalten nur von Banken in Bremen praktiziert wird.

Am 14.03.12 trafen sich aber in Bremen der Vorsitzende der Bremer Seniorenvertretung, Joachim Schwolow, und sein
Pressesprecher, Gerd Feller, mit dem Vorsitzenden des Bremer Bankenverbands, Ludwig Blomeyer, und seinem Geschäftsführer, Hans Dieter Rahden.

Die Vertreter des Bankenverbands haben zugesichert, trotz aller ökonomischen Bedenken (welche das wohl sind?) das von der Bremer SV vorgetragene Problem und ihren Wunsch nach mehr Rücksichtnahme auf Menschen, die nur geringe monatliche Lohn- oder Rentenüberweisungen empfangen, sowohl in den Bremer als auch in den Zentralverband zu tragen.

Beim Bundesverband Deutscher Banken in Berlin gibt es einen Ombudsmann, der versucht, Einzelbeschwerden von Kunden schnell, unbürokratisch und außergerichtlich zu klären. Informationen dazu:
Link

Link: Umgang mit ältere Bankkundin
Quelle: Durchblick 147

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