05.06.2012
Die Delegiertenversammlung der Senioren-Vertretung in der Stadtgemeinde Bremen tagte am 27.4.2012 und fordert den Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen (BAG LSV) auf, bei der Bundesregierung darauf einzuwirken, dass die Finanzierung bei der Einführung einer Zuschussrente und auch des Elterngeldes ausschließlich aus Bundesmitteln und auf keinen Fall aus Mitteln der Gesetzlichen Rentenversicherung und auch ohne Einbeziehung der Organisation der GRV geschieht.
Begründung: Die Bundesregierung will bis zur Sommerpause beide (umstrittenen!) Maßnahmen parlamentarisch verabschieden mit dem Ziel, sie ab 01.01.2013 in Kraft zu setzen. Neben den Inhalten ist besonders die Finanzierung umstritten. Angesichts der Finanznot des Bundes mehren sich die Stimmen in der Koalition, die
Finanzierung dieser Maßnahmen teilweise durch die Rentenversicherung und durch Inanspruchnahme ihrer augenblicklichen Überschüsse durchzuführen.
Außerdem soll die Zahlung der Zuschussrente durch die Organisation der Rentenversicherung geschehen. Beides lehnt die Bremer Seniorenvertretung ab. Die Gesetzliche Rentenversicherung ist „ohne wenn und aber“ als selbständige, unabhängige Institution zu erhalten. Eine Vermischung im oben genannten Sinne ist den Beitragszahlern nicht zu- Aufmerksame Zuhörer bei den Berichten aus den Arbeitskreisen zumuten und birgt die Gefahr von Beitragserhöhungen.
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Die Delegiertenversammlung der Senioren-Vertretung in der Stadtgemeinde Bremen fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die Überschüsse aus der Renten- und Krankenversicherung NICHT
umzuverteilen. Eine Zweckentfremdung der Mittel muss vermieden werden.
Begründung: Die Überschüsse sind hauptsächlich aufgrund der guten Konjunkturdaten entstanden. Auf gute Zeiten folgen bekanntlich wieder schlechte Zeiten, in denen wir die Mittel dringend benötigen.
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