02.07.2012
Eine Anpassung an das AGG haben die Tarifvertrags-Parteien der Vesicherungsunternehmen zum 1. Juli 2012 vorgenommen. Dazu gehören in Bezug auf das Lebensalter:
Die Berechnung der Berufsjahresstaffelung. Ab sofort werden bei der Berechnung der Kündigungsfristen auch die Beschäftigungsjahre vor Vollendung des 21. Lebensjahresmit berücksichtigt.
Der Sonderkündigungsschutz und die Gehaltssicherung für ältere Angestellte blewibt erhalten. Eine Änderung soll nur dann erfolgen, wenn das Bundesarbeitsgericht oder der Europäische Gerichthof anderslautende Urteile fällen.
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