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Widerspruch gegen Pflegeversicherung

01.04.2004

Wer bei der BfA Widerspruch gegen die „Tragung der Pflegeversicherung“ eingelegt hat, und einen Antrag auf Rentenanpassung zum 1.7.04 gestellt hat, erhält in diesen Tagen einen Brief von der BfA.

Der Widerspruch gegen die Erhöhung der Pflegeversicherung bleibt so lange gültig, bis in einem Musterverfahren darüber entschieden ist. Der Antrag auf Rentenanpassung wird von der BfA ebenfalls als Widerspruch bewertet und ist daher gültig, bis auch in dieser Sache Musterprozesse geführt worden sind.
Bei positivem Ausgang dieser Verfahren erhalten nur die RenterInnen Erstattungen, die Widerspruch eingelegt haben.


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