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CDU: Aussagen zur Rente im Parteiprogramm

09.08.2012 - von H. Schimpf

Wer macht sich schon die Mühe, Parteiprogramme zu lesen? Dabei stehen dort mehr oder weniger verblüffende Dinge drin. Auch zum Thema Rente. Damit Sie nicht sagen müssen, Sie hätten es nicht gewusst: Lesen Sie die von Hermann Schimpf gefundenen und von ihm kommentierten Fundstücke im Grundsatzprogramm der CDU. So viel vorweg: Aus seiner Sicht und Erfahrung sind ALLE Parteien für die gesetzlich versicherten Erwerbstätigen, und auch für die, die es einmal waren - die heutigen Rentner - NICHT wählbar.

CDU:
(1) Deshalb müssen Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich besser gestellt werden als kinderlose Versicherte. Wir wollen dafür die Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung deutlich verbessern.

(2) Mit dem Erreichen einer gesetzlichen oder betrieblichen Altersgrenze begründete unfreiwillige Ausgrenzung vom Arbeitsleben wird häufig zu Recht von den Betroffenen als unwürdig empfunden.

(3) Altersgrenzen haben ihren Sinn für die Bemessung der Rentenansprüche. Wer aber darüber hinaus arbeiten will, darf daran grundsätzlich nicht gehindert werden.

(4) Mit dieser schrittweisen Abkopplung der Gesundheits- von den Arbeitskosten erhält die Krankenversicherung eine zukunftsfähige Finanzierung.
… auf Kosten der Arbeitnehmer, zugunsten der Arbeitgeber.

(5) Die Alterssicherung in Deutschland ruht auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge.
… das war schon immer so, wenn auch mit anderer Schwerpunktverteilung bei der Finanzierung. Wovon nicht gesprochen wird: „Riester“ ersetzt ja nur das, was bei der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Versicherungswirtschaft weggenommen wurde. Die Arbeitnehmer müssen darüber hinaus weitere Rücklagen bilden, wie das die heutigen Rentner eigenverantwortlich ebenfalls tun mussten, um ihren Lebensstandard im Alter halten zu können.

(6) Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ist gegenwärtig die wichtigste Form der Alterssicherung.
… trotz der Beschädigung durch rot/grün unter Schröder, die von der CDU begrüßt wurde.

(7) Sie beruht auf dem Generationenvertrag.
… und der paritätischen Finanzierung der Beiträge durch AN und AG. Die so bezeichneten Nebenkosten der Arbeitgeber sind Teil der Lohnkosten und keine sozialen Leistungen der Unternehmer, die beliebig reduziert werden dürfen.

(8) Die gesetzliche Rentenversicherung muss auch künftig einen spürbaren Bezug zur Beitragsleistung aufweisen und darf ein bestimmtes Sicherungsniveau nicht unterschreiten ohne dabei die Beitragszahler zu überlasten.
… die Beitragshöhen wären bei einer ordnungsgemäßen Verwendung der Beiträge weitaus geringer; die Lohnkosten würden sinken und das Rentenniveau steigen.

(9) Die gesetzliche Rentenversicherung geriete in eine Legitimationskrise, wenn sie nur noch Leistungen erbringen würde, die in anderen Sicherungssystemen beitragsfrei bezogen werden können. Eine Mindestversorgung für alle, wie eine Grundsicherung, wäre die Konsequenz.
... durch die politischen Fehlleistungen bei der Arbeitsmarktpolitik unter rot/grün, die von der CDU ebenfalls dankbar übernommen, kann das lohnbezogene Rentensystem bei 400-Euro-Jobs und anderen prekären Lohnformen, eine Alterssicherung zunehmend nicht mehr erbringen. Diese Politik schadet den Arbeitnehmern und dem Staat. Die Gewinner sind die Unternehmen, die jede Möglichkeit der Kostenminimierung begrüßen und die politischen vorgegebenen Möglichkeiten dazu natürlich voll ausnutzen. Die Arbeitnehmer erwirtschaften zu Sklavenbedingungen die Wertschöpfung (sozial ist was Jobs schafft ...), der Staat zahlt Zuschüsse für die Lebenshaltung und die Altersarmut; BDA Hundt freut sich, möchte aber mehr ….

(10) Die gesetzliche Rente ist mehr als ein Instrument zur Armutsvermeidung im Alter. Sie schafft für jeden Einzelnen ein Stück Freiheit und honoriert die Leistungen, die durch die Zahlung von Beiträgen, die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen erbracht worden sind. Sie erbringt auch in der Zukunft notwendige Leistungen an Hinterbliebene und Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr im Erwerbsleben stehen.
... umso sinnloser sind doch die Bemühungen, ein sich selbst finanzierendes Alterssicherungssystem zugunsten der Gewinnmaximierung der Versicherungswirtschaft kaputt zu machen.

(11) Allein wird die gesetzliche Rente künftig den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern können. Daher ist es notwendig, dass andere Formen der Vorsorge, wie die private und die betriebliche Alterssicherung, dazu beitragen, den Lebensstandard im Alter zu sichern.
... wie bereits unter (5) angemerkt, hat die gesetzliche Rente noch nie alleine ausgereicht, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit „Riester“ wird das für die Arbeitnehmer nicht leichter, sondern teurer und unsicherer. Alles was bei der gesetzlichen RV an Zusatzleistungen geboten wird entfällt bei „Riester“. Die Belastung von vier Prozent für „Riester“ würde für die Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung nur zwei 2 Prozent betragen. Die hohen Kosten der privaten Versicherer „fressen“ die staatlichen Zuschüsse auf. Dazu kommen dann noch die Rücklagen, die zusätzlich erforderlich sind, um den Lebensstandard im Alter zu halten.

(12) Wir treten auch für persönliche, außerhalb der Unternehmen geführte Altersvorsorgekonten ein, auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen können und die kurzfristig zu Anwartschaften (Unverfallbarkeitsfristen) führen. Der Anspruch auf diese betriebliche Rente muss bereits nach kurzen Laufzeiten eingeräumt werden.
... Betriebsrenten werden u.a. auch gemeinsam von den Unternehmen und den Arbeitnehmern finanziert. Solche Möglichkeiten sind der privaten Rentenversicherung vorzuziehen.

Link: CSU: Aussagen zur Rente im Grundsatzprogramm…
Quelle: H. Schimpf