01.05.2004 - von Dipl.- Ing. Klaus Vollhardt
Die Medien geben sich redlich Mühe, den westdeutschen BürgerInnen mitzuteilen, dass die ostdeutschen Rentner mehr Rente bekommen.
Laut der Fernsehsendung „Umschau“ (MDR vom 28.08.2001) kommt man bei näherer Betrachtung zu folgender Einschätzung:
1992 wurde mit dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG, vom 31.07 1991) die Überführung der DDR-Renten- und Versorgungssysteme in das der BRD begonnen. Gleichzeitig wurden alle Sonder- und Zusatzversorgungssysteme geschlossen. ...
Es wurde im Gebiet der 5 neuen Länder ein niedrigerer aktueller Rentenwert festgesetzt.
Diese Maßnahme sollte nur wenige Jahre dauern. Heute beträgt der Unterschied Ost zu West rund 142,00 € monatlich für einen Durchschnittsrentner). ...
16% der RentnerInnen erhalten weniger als 300 € Rente im Monat.
Artikel 3 GG: “Niemand darf wegen seiner Heimat und Herkunft bevorzugt oder benachteiligt werden“. ...
Angesichts unserer Bemühungen zur Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West und der Herstellung von Rentengerechtigkeit ist es notwendig, Verbände, Einzelpersonen und Gruppen, Seniorenvertretungen sowie Glaubensgruppen und die Kirchen zu einer Aktionsfront gegen die Politik der Koalition zu bilden.
Beschlossen durch den Bezirksseniorenausschuss ver.di Sachsen- Anhalt- Süd am 18.02.2004
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