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Karlsruhe: BVG verkündet Urteil wg. ESM-Vertrag

12.09.2012

Ob es zur Urteilsverkündung in Sachen ESM/Fiskalpakt kommen wird, war einige Tage nicht sicher. Denn nach dem Beschluss der Europäischen Zentralbank über den Ankauf von Staatsanleihen hatte der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler einen weiteren Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Er forderte, dass die Richter in Karlsruhe ihre Entscheidung über den ESM-Rettungsfonds verschieben. Das aber wurde vom Bundesverfassungsgericht am Dienstagvormittag ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

Daher lautet die Pressemitteilung des Gerichts noch immer:
"Urteilsverkündung in Sachen "ESM/Fiskalpakt - Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung". Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 10. Juli 2012 am 12. September 2012, 10.00 Uhr,im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,Amtssitz „Waldstadt“,Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Begründung der Ablehung des Eilantrags finden Sie unter:
Link

Link: ESM oder auch: Europäischer Sado-Maso-Vertrag…
Quelle: PM Bundesverfassungsgericht,Pressemitteilung Nr. 55/2012 vom 16. Juli 2012

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