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Zu alt für studentische Krankenversicherung

05.09.2012 - von D.W.

Ich bin 35Jahre alt und werde jetzt ein Studium beginnen. Krankenversicherungen gewähren den günstigen Studentenrabatt aber nur bis 30 Jahre. Auch die Gesetzlichen.

Warum heißt die studentische Krankenversicherung STUDENTISCHE Krankenversicherung????
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Weil der Gesetzgeber den Studentenstatus am LEBENSalter und nicht am Studentenstatus festmacht! Dass die Krankenkassenbeiträge für über 30Jährige StudentInnen teurer sind, hat der Gesetzgeber so bestimmt. Die Versicherungsbedingungen für StudentenInnen sind im Sozialgesezbuch V, Paragraf 5. Absatz 1, Nummer 9 geregelt.
ABER: In § 2 des AGG wird aber unter 5., 6., und 7. bestimmt: Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf:
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung.
ABER: Die große Koalition aus CDU und SPD, die das AGG 2006 endgültig verabschiedet hat, hat den Schutz vor ALtersdiskriminierung beschränkt auf Beschäftigte, Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Außerdem bestimmt SGB 1 § 33c: "Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründer der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden." Wegen des Alters schon! Eine Novellierung des AGG ist dringend erforderlich.
H.S.

Link: Studentenermäßigung nur bis 27
Quelle: Mail an die Redaktion

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