01.10.2012
Zuhause- wollen die meisten Menschen sterben. In Würde. Ohne Schmerzen. Gut versorgt und nicht allein. Seit fünf Jahren haben sterbenskranke Menschen, die nicht mehr geheilt werden können, auch einen gesetzlichen Anspruch, zu Hause sterben zu können. Das Recht auf eine spezialisierte ambulante Palliativ-versorgung (SAPV).
Ganz unbürokratisch soll ein Team qualifizierter Ärzte und Pfleger den Sterbenden rund um die Uhr in dessen eigenen vier Wänden betreuen, ihn pflegen und seine Schmerzen lindern - so das Gesetz. In Zeiten der Hochleistungsmedizin sollte der Tod wieder menschlicher und das Sterben zurück in die Familien geholt werden. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sterben aber nach wie vor vier von fünf Menschen in Krankenhäusern oder Hospizen - und nicht zu Hause. So wie die schwer krebskranke Mutter von Mark Castens in Bremen.
In ihren letzten Lebenswochen wurde sie immer wieder vom Krankenhaus nach Hause und wieder zurück verlegt. Es gab keine ausreichende ambulante Palliativversorgung zu Hause, es fehlte an Ärzten und Pflegern. Es kann nicht sein, dass im Grundgesetz steht, die Würde des Menschen sei das höchste Gut.
Aber Menschen, die sterben, kriegen nicht mal ihr gesetzliches Recht durch, zu Hause sterben zu dürfen!, entrüstet sich der verzweifelte Sohn. Woran scheitert die Umsetzung des Gesetzes? Wer ist in der Pflicht? Der Gesetzgeber, die Ärzte, die Pfleger, die Krankenhäuser, die Krankenkassen? Wir suchen Antworten auf die Frage, warum es in Deutschland so schwer ist, zu Hause sterben zu können.
Zuhause sterben - Zuhause sterben, Mo. 01.10.2012 23:30-00:15 Uhr
Nächster Sendetermin:
[ARD] Di. 02.10. 03:25-04:10 Uhr
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