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Rente: Volksvertreter oder Volksverräter?

Bologna, 2008 Foto: H.S.

27.09.2012 - von Hermann Schimpf (Sept. 2012)

„Die gesetzliche Rente basiert auf einem Umlagesystem. Doch durch den demografischen Wandel gibt es weniger Personen im erwerbsfähigen Alter, zugleich steigt der Anteil der Alten. Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre schwächt diesen Effekt etwas, aber nicht ganz ab.“

Das ist die gängige Begründung der Parteien, um 70 Prozent aller Bundesbürger (das Volk!), die ihre Alterssicherung selbst finanzieren, in die Altersarmut zu treiben.

Was die Politik den Menschen verschweigt
Neben dem beitragsfinanzierten Umlageverfahren, das bei den Betrachtungen ausschließlich zugrunde gelegt wird, gibt es aus unterschiedlichen Gründen politisch bedingte Rentenzusagen, die durch den Staat, also aus dem Bundeshaushalt, vergleichbar mit Politiker- und Beamtenpensionen, über das Steueraufkommen zu finanzieren sind.

Diese staatlich gewollten Leistungen werden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV-Bund) zusammen mit den Beiträgen, die gemäß der Beitragsäquivalenz ausschließlich für das Umlageverfahren zu verwenden sind, verwaltet.

Die Beiträge der gesetzlich Versicherten und die Transferzahlungen aus dem Bundeshaushalt kommen in einen „Topf“ und werden ohne grundsätzliche Unterscheidung gemäß der jeweiligen Rentengesetzgebung abgewickelt. Eine transparente Darstellung über die Beitragsverwendung gegenüber den Versicherten fehlt.

Das Verfahren wäre akzeptabel, wenn
wenn die Kosten für die Transferzahlungen den Kosten aus dem beitragsfinanzierten Umlageverfahren folgen würden. Das ist aber nicht der Fall. Man umgeht die Beitragsäquivalenz, indem man nicht die vollen Kosten für die staatlichen Renten an DRV-Bund - getarnt als „Bundeszuschüsse“ - abführt, mit der Folge, dass die staatlichen Kosten zum Teil zu Lasten der Beitragszahler finanziert werden müssen.

Die Folge war und ist, dass das Rentenniveau über die Jahrzehnte ständig nach unten korrigiert wurde (alleine von 1995 bis 2009 um 22 Prozent). Eine permanente Enteignung der Beitragszahler und Rentner.

Weniger Geld im gemeinsamen Renteneintopf führt zwangsläufig zu geringeren Renten, will man die Beiträge der gesetzlich Versicherten nicht entsprechend erhöhen. Fachleute haben errechnet, dass die Beiträge aber bis zu 8 Prozent überhöht waren (!!!), nur um die staatlichen Finanzierungslücken mit Beiträgen ausgleichen zu können. Eine Belastung auch der Arbeitskosten.

Man kennt die Sprüche: „Man darf die Jungen nicht bei der Finanzierung der Renten überfordern.“ Richtig müsste es heißen: „Man darf die Beitragszahler nicht durch die Fehlverwendung ihrer Beiträge aus verdientem Lohn (Eigentum!) um die angemessenen Altersvorsorge bringen, die ohne die politischen Manipulationen selbst bei geringeren Beiträgen weitaus höher wären.“

700 Milliarden Euro fehlen in Rentenkasse
Mit der verantwortungslosen Rentengesetzgebung unter rot-grün durch Steinmeier/Schröder, die aber auch die Zustimmung der Folgeregierungen fand, wurden die Weichen in die Altersarmut gestellt. Die Grünen haben ihre aktive Mitwirkung inzwischen wohl verdrängt. Immerhin wurden bis heute ca. 700 Milliarden Euro an Versicherungsbeiträgen für Zwecke verwendet, die nicht den Vorgaben des Umlageverfahrens entsprechen. Damit könnte man Europa sanieren!

Ein unfassbarer Betrug an den Menschen und Missachtung ihrer Würde, sowie eine gigantische Dummheit für den Staat, der diese Folgen zukünftig zu tragen hat.

Rettung
Das Umlagesystem ist - wenn auch beschädigt - zu retten, wenn die derzeitigen (gesetzeswidrigen) Gesetze revidiert werden, und eine Trennung der beiden Finanzierungsarten (Umlage = Beitrag, Transferleistungen = Steuer), erfolgt.

Nach einer Konsolidierung wäre erkennbar, dass die vorgeblichen Finanzierungsprobleme des Umlageverfahrens aufgrund einer demografischen Entwicklung nur ein Popanz war, um andere Ziele zu verschleiern. Da sich das Umlageverfahren selbst finanziert, sollen wohl die Kosten für die staatlichen Rentenzusagen verringert werden, was aber - aufgrund des „Eintopfverfahrens“ - nur mit Absenkung des gesamten Rentenniveaus möglich ist.

Das Umlageverfahren, das den Steuerzahler kein Geld kostet, wird geopfert um den Haushalt zu entlasten. Das ist keine rechtsstaatliche Politik - das ist Betrug und für einen demokratischen Rechtsstaat untragbar.

Schröder, der Genosse der Bosse
In diesem Zusammenhang konnte Schröder, als Genosse der Bosse, auch noch seinen Freunden aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft große Freude bereiten. Die Ansparungen für die Riesterrente sollten wieder in das Umlageverfahren überführt werden. Für die Versicherten halbieren sich damit systembedingt die Beitragskosten bei besseren Bedingungen. Damit werden die Jungen auch wieder entlastet, was ja vorgeblich das politische Ziel war.

Ob sich alle Abgeordneten überhaupt bewusst sind, dass sie bei Betrügereien mitwirken, die man nur bei kriminellen Vereinigungen vermutet, ist nicht zu beantworten. Fest steht aber, dass die Politik versucht, mit allen Tricks, auch mit Hilfe der Medien, diese Wahrheit gegenüber den Bürgern zu verschleiern.

Was über Jahrzehnte möglich war (Volksverdummung) ist in der heutigen Informationsgesellschaft aber nicht mehr so leicht möglich. Wären Schröder, Steinmeier und Co. nicht so maßlos bei der Enteignung der gesetzlich Versicherten vorgegangen, wäre der Betrug am Umlageverfahren - wie bereits auch in der Vergangenheit - gar nicht so schnell erkennbar geworden.

Den heutigen Bestandsrentnern hatte man noch 70 Prozent des Nettolohns versprochen. Die Absenkung durch Blüm auf langfristig 64 Prozent wurde von Schröder als unsozial und unanständig bezeichnet, um dann - in eigener Regierungsverantwortung - mit der Absenkung des Rentenniveau auf 43 Prozent, die gesetzliche Rente in Richtung Altersarmut zu steuern.

Für jeden verantwortungsvoll und anständig handelnden Politiker, der die Rechtsstaatlichkeit unserer Demokratie nicht in Frage stellt, sollte es Verpflichtung sein, solche unrechtmäßigen Manipulationen nicht (weiter) mitzutragen.

Widerstandsrecht
Der Krug geht bekanntlich solange zum Brunnen, bis er bricht. Artikel 20 GG räumt dem Volk ein Widerstandsrecht ein, soweit sich die Gesetzgebung nicht an die verfassungsmäßige Ordnung hält. Diese Situation ist bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung schon lange gegeben und muss geändert werden.

Fraktionszwang hin und Parteidisziplin her: Volksvertreter dürfen nicht zu Volksverrätern werden, auch wenn sie nicht selbst betroffen sind. Das sind sie den Menschen, die ihnen bei den Wahlen ihr Vertrauen geschenkt haben, schuldig.

Ab heute können Sie nicht mehr sagen, dass Sie davon nichts wissen.

Per Mail an die Bundestagsabgeordenten.

Link: Zur Rentenpolitik der Parteien im Jahr 2012…
Quelle: Mail an die Redaktion