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Richterin lehnt Lebensgefährten als Betreuer ab: zu alt!

Weimar, 2010 Foto H.S.

25.09.2012 - von E.F

Weil er angeblich zu alt ist, lehnt es die Richterin eines Amtsgerichts in der Nähe von Köln ab, den Mann zu ihrem Betreuer zu bestellen, der nicht nur seit 20 Jahren der Lebensgefährte der Dame ist, die einen Schlaganfall erlitten hat, sondern der auch eine Patientenverfügung vorlegen kann. Auf dieser hat die Lebensgefährtin handschriftlich und mit Namens- und Adressennennung den Lebensgefährten als ihren Betreuer bestimmt - im Falle eines Falles.
Dem Büro gegen Altersdiskriminierung ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem eine Betreuung aus Altersgründen abgelehnt worden wäre.


Der Schlaganfall meiner Lebensgefährtin und die schrecklichen Folgen.
Meine Lebensgefährtin hat mich mit Dokument vom 12.7.2011 als Betreuer eingesetzt. Über 20 Jahre war ich eng mit ihr verbunden. Sie erlitt am 17.04.12 einen Schlaganfall. Sie wurde bis 29.5.12 in einem Krankenhaus auf der „Neurologie“ festgehalten.

Am 18.4.2012 sagte mir der Oberarzt, nach 10 Tagen käme sie in die Reha.

Am 23.4.2012 nannte mir die Stationsärztin das Neurologische Krankenhaus in Reichshof-Eckenhagen als mögliches Ziel.

Am 24.4. 2012 sagte mir die Physiotherapeutin, meine Lebensgefährtin wäre am besten in einer Reha aufgehoben, da aus Zeit- und wegen Personalmangel das Krankenhaus außer täglich ½ Stunde Krankengymnastik (von Mo bis Fr), nichts bieten kann.

Trotzdem hielt der Chefarzt meine Lebensgefährtin als „seine Patientin“ (privat versichert) sechs Wochen fest, ohne dass etwas Entscheidendes passierte.

Am 30.4.12 stellte ich beim Amtsgericht einen Betreuungsantrag auf Grund der vorliegenden Patientenverfügung, in der ich handschriftlich und mit meiner Adresse von meiner Lebensgefährtin als Betreuer bestimmt worden war. Ich übergab das Dokument beim Amtsgericht einer Richterin.

Diese sagte, sie würde im Laufe der Woche darüber entscheiden. Sie fragte mich nach meinem Alter. Und als ich „78“ sagte, erwiderte sie: mit 78 Jahren wäre ich mit der Betreuung überfordert!
KLARE ALTERSDISKRIMINIERUNG, VERLEUMDUNG! VERUNGLIMPFUNG!!!

Was kann ich dagegen tun? Die Halbschwester und die Schwester meiner Lebensgefährtin stellten nach mir einen Antrag, (nicht für sich), sondern um mich als Betreuer zu verhindern. Sie wollten einen „neutralen“ Betreuer.

Am 30.4.2012, 14 Uhr entschied die Richterin laut Beschluss, den ich bereits am nächsten Tag zugestellt bekam, dass ein Rechtsanwalt für sechs Monate als Betreuer für meine Lebensgefährtin bestellt wird. Also Zwangsbetreuung trotz anderslautender Patientenverfügung.

Große Sorge um die Gesundheit meiner Lebensgefährtin
Um die Gesundheit meiner Lebensgefährtin bin ich in größter Sorge. Dass sie erneut einen Herzinfarkt oder 2. Schlaganfall erleidet.

Da meine Lebensgefährtin vor dem Schlaganfall an
1.) starken Schwindelanfällen litt, und
2.) außergewöhnlicher Tagesmüdigkeit, außerdem an
3.) Herzrhythmus-Störungen mit Vorhofflimmern ,und
4.) starker Diabetes, und außerdem auch an
5.) einer Gallen-Leberproblematik litt. Die Leberwerte waren z.B. am 18.4.12 viel zu hoch. GGT: 341!!! statt 38. SGOT: 48. SGPT 52. CRP 15,7.

Am 10.5.12 und 14.5.12 trug ich die Problematik dem Betreuer vor und übergab ihm mein Schreiben vom 27.4.12 an den Chefarzt der Inneren, mit der Bitte, meine Lebensgefährtin auf die „Innere Station“ zu verlegen um diese Punkte zu behandeln.
Am 10.5.12 sollte um 15 Uhr ein Gespräch zwischen dem Betreuer, dem Chefarzt und meiner Lebensgefährtin stattfinden, damit sich der Betreuer einen Eindruck vom Zustand meiner Lebensgefährtin machen konnte. Es sprach jedoch der Betreuer nur mit dem Chefarzt, ohne meine Lebensgefährtin.

Am 12.5.2012 wandte ich mich schriftlich an den Geschäftsführer des Krankenhauses.

Am 14.5.2012 wurde mitgeteilt, dass ich keine Antwort bekommen würde weil alles nur mit dem Betreuer besprochen wird. Auch dieses Schreiben hat der Betreuer.

Inzwischen hatte eine Stationsärztin einen VERDACHT auf „Kreuzfeld Jakobsen“ bei meiner Lebensgefährtin geäußert.

Am 10.5.2012 und 14.5.2012 sagte mir der Betreuer, er wolle das Ergebnis der Leberwerte abwarten und mich dann über das „Weitere“ informieren. Ich hatte angeregt, eine weitere Blutprobe an die Charité Berlin zu senden, da das Serum im Krankenhaus, bzw. in der Uni Göttingen vertauscht worden sein könnte. (Inzwischen ist die Uni Göttingen ja durch Fälschung v. Blutproben bei Lebertransplantationen aufgefallen). Der Betreuer informierte mich nicht.

Am 31.5. 2012 teilte der Betreuer mir mit: Zu meinen Bedenken im Hinblick auf die Diagnose des Chefarztes, lägen ihm zwischenzeitlich entsprechende Unterlagen vor, die die Diagnose des Chefarztes bestätigen würden. Es sei ihm nicht möglich, mir die Unterlagen auszuhändigen. Um welche es sich dabei handelte, teilte er mir nicht mit.

Alle meine weiteren schriftlichen Anfragen vom 23.5.2012, 14.6.2012, 18.6.2012 und 23.7.2012 welche Maßnahmen im Krankenhaus ergriffen würden, hat der Betreuer mir nicht beantwortet. Auch die Anfrage der Diagnose und was er für die Gesundheit meiner Lebensgefährtin an Aktivitäten im Krankenhaus erreichen konnte, blieben unbeantwortet. Meines Wissens keine.

Am 29.5.2012 hat der Betreuer meine Lebensgefährtin, ohne mich vorher zu informieren, in ein Pflegeheim mit „Schwerstdementen Patienten“ abgeschoben! Dort ist sie am falschen Platz!

Am 27.8.2012 wandte ich mich schriftlich an die Direktorin des Amtsgerichts. Diese teilte mir mit Schreiben vom 30.8.2012 mit, dass sie nicht überprüfend tätig werden könne.

Das Pflegeheim
Bei meinen Besuchen im Pflegeheim erlebe ich, wie Mitpatienten beim Mittagessen vom Nebentisch minutenlang laut schreien, andere herumwandern, auch in das Zimmer meiner Lebensgefährtin kommen und das Zimmer erst nach Mithilfe des Personals verlassen.

Da es sich ja um schwerstkranke Personen handelt, die liegend im Stuhl gefüttert werden müssen, (meine Lebensgefährtin sitzt am Tisch), fristet meine Lebensgefährtin ihr Dasein im Zimmer, sieht fern, starrt aus dem Fenster oder schläft angekleidet am helllichten Tag auf dem Bett.

Obwohl meine Lebensgefährtin mobil ist, und man sich mit ihr gut unterhalten kann, erfolgt keinerlei Beschäftigungstherapie, Gymnastik, Spaziergang, oder sonst etwas.
Sie geht dort zu Grunde.

Beim Sommerfest saß sie alleine auf der Bank im Park ohne jegliche Gesellschaft. Wenn ich das sehe, bricht mir das das Herz. Sie fristet dort ihr Leben.

Ich empfinde die sechs Wochen im Krankenhaus und die fast drei Monate im Heim als Freiheitsentzug und nie wieder gut zu machende Versäumnisse, um wieder ein einigermaßen normales Leben führen zu können. Auch die Verweigerung, sie in eine Reha zu schicken, unter dem Vorwand, sie könne dort nicht mitarbeiten, und sie dieser Chance zu berauben, empfinde ich als Skandal!

Ich kenne meine Partnerin seit über 20 Jahren als aktive, willensstarke sehr rege, tatkräftige, positiv denkende, optimistische Person, die bis zum 17.4.2012 völlig normal war, und noch ihren Geschäften nachging, bei denen es sich um das Arbeiten mit großer Präzision handelt. Wie will ein Arzt, der sie sechs Wochen im Krankenhaus unangemessen versorgt hat und ein Betreuer, der meines Wissens gar nicht mit ihr gesprochen hat, beurteilen, ob meine Lebensgefährtin eine Demenz hat und in einem Haus für schwerste Demenzkranke untergebracht werden muss?!

Natürlich ist die Abschiebung in ein Pflegeheim die einfachste Lösung. Für den Betroffenen ist es aber der systematische Untergang.

Vom Heim erhalte ich keinerlei Auskünfte, die verweisen auf den Betreuer, der aber beantwortet keinerlei Fragen, Briefe, gibt keinerlei Auskunft.

Obwohl meine Lebensgefährtin mich handschriftlich als Betreuer eingesetzt hat und ich sie jahrelang medizinisch begleitet habe, oft bei der Hausärztin dabei war, und auch bei ihren früheren Herzoperationen, Bypass und Klappen-OP, und mit dem Chefarzt des Herzzentrums Köln gesprochen habe.

Jetzt wird mir jegliche Auskunft verweigert. Laut der Auskunft meiner Lebensgefährtin hat sich im Heim noch kein Arzt um sie gekümmert. Die Pflegedienstleiterin verweigerte am 14.8.12 jegliche Auskünfte. Sie ließ mich im Zimmer sitzen und behandelte mich wie den letzten Dreck. Ich habe den Eindruck, sie bilden alle ein Komplott.

Ich weiß nicht, welche Diagnose meine Partnerin hat, ich weiß nicht, ob und wenn ja, welche Pflegestufe sie hat, woher das Geld kommt, dass das Heim kostet und ich weiß auch nicht, wer der behandelnde Arzt ist.

Ich erreichte noch ein Gespräch mit dem Leiter des Heims, aber auch der blockte ab, nahm aber wenigstens mein Schreiben entgegen, in dem ich die wichtigsten Krankheiten meiner Lebensgefährtin aufgeführt habe.

Er versprach, dies der betreuenden Ärztin von meiner Lebensgefährtin zu geben.

Meine Lebensgefährtin bedarf wegen ihrer Vorerkrankungen regelmäßiger kardiologischer Betreuung (Stent, Herzinfarkt, Bypass OP, Carotins OP, Herzklappen OP)
1.) Sie litt bereits vor dem Schlaganfall unter regelmäßigen Schwindelanfällen, wahrscheinlich auf Grund ihrer Herzrhythmusstörungen und Vorhofflimmern (war bis zum Schlaganfall mit Macumar eingestellt). Diese bestehen weiter fort. Waren Ursache wahrscheinlich des Sturzes und des Schlaganfalls. Diese müssen behandelt und Ursachen festgestellt werden, sonst besteht erneut Schlaganfall Gefahr!!
2.) Meine Lebensgefährtin leidet nach wie vor an ungewöhnlicher Tagesmüdigkeit. Bei meinen letzten Besuchen fand ich sie angezogen, fest schlafend auf dem Bett tagsüber liegend.
3.) Es muss auch die Leber/Gallenproblematik überprüft werden. Sie hatte vorher schon kleine Gallenstein und erhöhte Leberwerte. z.B. Gamma GT 341 (bis 38) 9fach erhöht. SGOT 48, SGPT 52, CRP 15,7 und sie sollte darum bevor sie den Schlaganfall erlitte, auf Vorschlag ihrer Hausärztin im Krankenhaus vorstellig werden.
4.) Der Diabetes muss besser eingestellt werden. Wert z.Z. zw. 300 + 500. Diät und Bewegung erforderlich. Bei den Vorschädigungen sind diese Werte lebensgefährlich. Es drohen Herzinfarkt, Schlaganfall, Erblindung, Nervenschäden, bis zur Amputation.
5.) Auch muss die Medikamentengabe überprüft und entsprechend der Krankheitsbilder eingestellt werden.
Ich empfinde es als Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung, dass sich keiner darum kümmert. Ich beantragte auch erfolglos die Einsicht in die Listen der Leberwerte und der Medikationen.

Es muss etwas geschehen, bevor meine Lebensgefährtin weiter Schaden nimmt. Denn dann ist es zu spät. Und dann ist es ja keiner gewesen, und jeder bestreitet die Schuld daran.
Meine Lebensgefährtin wollte nie ins Heim. Sie hat ein eigenes Haus, in dem sie mit entsprechender Unterstützung durch einen Pflegedienst oder eine Pflegerin wohnen könnte.

Das Haus meiner Lebensgefährtin
Seit 2010 hatte ich einen Haustürschlüssel für das Haus meiner Lebensgefährtin. Am 7.5.2012 verlangte der Betreuer die Herausgabe. Er übergab den Schlüssel der Sekretärin meiner Lebensgefährtin. Zuvor konnte die Sekretärin nur ins Büro in der 1. Etage. Jetzt kann sie in alle Räume - und nach Absprache mit ihr - auch die Schwester meiner Lebensgefährtin und ihr Freund, und das ausdrücklich gegen den Willen meiner Lebensgefährtin.

Diese nutzen den Zugang - im Sinne meiner Lebensgefährtin - illegal. So tauchen z.B. jede Woche neue Gegenstände aus dem Haus im Heim auf, obwohl ich bis zum 7.5.2012 alles für meine Lebensgefährtin besorgt habe.

Mir verweigert der Betreuer die Rückgabe meines Schlüssels. Es ist ein Skandal. Das Verhalten des Betreuers empfinde ich als untragbar. Warum werden solche Machenschaften toleriert?
Was kann ich tun???

Link: Sachwalterschaft (Betreuungen) als Megageschäft
Quelle: Post an die Redaktion