13.03.2013 - von H.G.+H.K.
Von seiner langjährigen BHW Bausparkasse AG in Hameln wird ein ehemaliger 71jähriger Banker durch Verweigerung eines Modernisierungskredites von 25.000,00 Euro insofern altersdiskriminiert, als die Bausparkasse bei über 65Jährigen Einfamilienhäuser nur noch mit max. 53 Prozent anstelle üblicherweise 80 Prozent laut Bauspargesetz beleiht. Und obwohl werthaltige Grundschulden vorhanden sind, verlangt die BHW Bausparkasse zusätzlich die Verpfändung von vorhandenen Wertpapieren.
Eine Beschwerde beim Verband der privaten Bausparkassen e.V. läuft.
H.G. 31.10.2012
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Das Darlehen für den zuteilungsreifer Bausparvertrag wurde auf Antrag erst genehmigt, dann wegen Alters des Bausparers von 70 Jahren abgelehnt. Das, obwohl die Zuteilungsvoraussetzungen laut BHW alle erfüllt sind.
H.K. 13.3.2013
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