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Linke: Antrag auf solidarische Rentenversicherung

16.10.2012

Die Linke hat im Bundestag einen Antrag auf eine solidarische Rentenversicherung für ALLE Erwerbstätigen eingebracht. Dazu heißt es in der Bundestagsdrucksache 17/10997 u.a.:

"Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Um die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest zu machen, ist neben der Wiederherstellung eines Lebensstandard sichernden Rentenniveaus, seiner paritätischen Finanzierung und der Stärkung des Solidarausgleichs auch geboten, den Kreis der Versicherten zu erweitern und alle Erwerbstätigen in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen. Neben den bisher Pflichtversicherten sollen auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete, Ministerinnen und Minister, Freiberuflerinnen und Freiberufler und andere Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und leistungsrechtlich denselben Bedingungen unterliegen wie die bisherigen Pflichtversicherten. Das stärkt nicht nur die Schutzfunktion und die Solidargemeinschaft der gesetzlichen
Rentenversicherung, sondern ist auch ein Gebot der Gleichbehandlung und des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft.

Diejenigen, die bisher nicht oder nicht ausreichend für das Alter und gegen Erwerbsminderung abgesichert sind, z.B. viele Solo-Selbständige, erhalten dadurch Zugang zum vollen Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung, das nicht nur die Altersrente, sondern auch den Schutz bei Erwerbsminderung
und für Hinterbliebene sowie solidarische Ausgleichsmaßnahmen – etwa bei Kindererziehung und Pflege– umfasst. Dies stellt einen deutlichen Vorteil gegenüber privaten Versicherungen dar.

Die Existenz unterschiedlicher nebeneinander existierender, teilweise stark privilegierter öffentlicher Vorsorgesysteme für das Alter hat sich historisch überlebt und muss zugunsten einer einheitlichen Versicherung für alle Erwerbstätigen aufgegeben werden. Eine für alle – alle für eine: Das ist das Motto einer zukunftsfähigen solidarischen Rentenversicherung, in die alle zu den gleichen Bedingungen einbezogen sind.

Um mit dieser Einbeziehung auch die Solidargemeinschaft zu erweitern und die Finanzbasis der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken, muss die Beitragsbemessungsgrenze an- bzw. aufgehoben werden und das Beitrags-Leistungsverhältnis, das weiterhin das Leitprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt, im oberen Bereich modifiziert werden. Analog zur Aufwertung von Zeiten mit geringem Entgelt durch die Rente nach Mindestentgeltpunkten sollen hohe Rentenansprüche abgeflacht werden.

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10997
17. Wahlperiode 16. 10. 2012