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Kindererziehungszeiten: Große Ungerechtigkeit

Erfurt, 2010 Foto: H. S.

30.11.2012 - von A.G.

Ich habe drei Kinder erzogen, die vor 1992 geboren sind. Ich empfinde es als eine große Ungerechtigkeit, dass mir pro Kind nur ein Jahr für die Rente angerechnet wird. Frauen, die ihre Kinder nach 1992 zur Welt gebracht haben, erhalten drei Jahre angerechnet. Ich erhalte eine Rente von 161 Euro.
A.G.

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Ich habe vier Kinder großgezogen geb. 1972, 1975, 1976, 1981. Konnte deshalb nur Teilzeit arbeiten und die ersten Jahre gar nicht. Meine Kinder stehen alle im Berufsleben und zahlen in die Rentenkasse ein. Ich fühle mich erheblich benachteiligt den Frauen gegenüber, die ihre Kinder nach 1992 bekommen haben.
S.W.

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Kindererziehungszeiten und Beamtinnen
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft weist auf Folgendes hin: Für Beamtinnen und Beamte gab und gibt es bis heute für Zeiten der Kindererziehung vor 1992 keine entsprechende Anerkennung. Nach dem bis heute geltenden Beamtenversorgungsgesetz vom 31.12.1991, wurden und werden generell für Geburten bis einschließlich 1991 nur sechs Monate als ruhegehaltsfähig anerkannt.
Aber: Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 1992 ein Kind geboren haben, können sich auf Antrag die Kindererziehungszeiten in der Rente anerkennen lassen. Dazu müssen sie freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung nachentrichten. Das lohnt sich dann, wenn die Beamtin nicht den Höchstversorgungssatz erreicht hat, also nicht auf 40 ruhegehaltsfähige Dienstjahre kommt oder früher bereits Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat.

http://www.gew.de/Zusatzrente_fuer_Beamtinnen_mit_Kindern_vor_1992.html

Link: Kindererziehungszeiten: Gleichbehandlung gefordert
Quelle: Mail an die Redaktion

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Rente:
22.11.2012: Kindererziehungszeiten: Gleichbehandlung gefordert
18.11.2012: Bericht über seniorenpolitische Konferenz des DGB
16.11.2012: Schwere Vorwürfe gegen DRV-Bund

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