18.12.2012 - von D.C.
Mein Diplom in BWL habe ich mit 22 Jahren abgeschlossen. Anschliessend habe ich von 2000-2011 gearbeitet. Ich habe niemals irgendeine Hilfe, wie Stipendien Bafoeg etc. bekommen.
Nachdem ich nach 10 Jahren versucht habe, das Richtige fuer mich zu finden, gab ich auf, und begann wieder zu studieren.
Jetzt muss ich einen Beitrag von 150 EUR der Krankenkasse zahlen nur weil ich ueber 30 bin. Anderseits muss ich dafuer mehr arbeiten, was ich natuerlich auch nicht kann, weil es sonst versteuert wird.
Entweder ich bin Student und zwar 100% oder ich bin keiner. Ich wäre bereit, 150 EUR fur die Krankenkasse zu zahlen - wenn ich auch mehr Geld verdienen könnte, ohne es zu versteuern.
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Dass die Krankenkassenbeiträge für über 30Jährige StudentInnen teurer sind, hat der Gesetzgeber so bestimmt. Die Versicherungsbedingungen für StudentenInnen sind im Sozialgesezbuch V, Paragraf 5. Absatz 1, Nummer 9 geregelt.
ABER: In § 2 des AGG wird aber unter 5., 6., und 7. bestimmt: Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf:
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung.
ABER: Die große Koalition aus CDU und SPD, die das AGG 2006 endgültig verabschiedet hat, hat den Schutz vor ALtersdiskriminierung beschränkt auf Beschäftigte, Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Außerdem bestimmt SGB 1 § 33c: "Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründer der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden." Wegen des Alters schon! Eine Novellierung des AGG ist dringend erforderlich.
H.S.
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