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Rentenversicherungsbeitrag sinkt

01.01.2013

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,6 Prozent des Bruttoverdienstes auf 18,9 Prozent. Dadurch werden auf dem Rentenkonto statt 196 Eurp pro 1.000 Euro Bruttoverdienst nur noch 189 Euro pro 1.000 Euro Bruttoverdienst gutgeschrieben.

Die Beitragsbemessungsgrenzen verändern sich auch. In den alten Bundesländern steigt die Grenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung von 5.600 auf 5.800 Euro, in den neuen Bundesländern von 4.800 auf 4.900 Euro.

In der Kranken- und Pflegeversicherung wurde die Gehaltsgrenze, ab der keine Sozialabgaben mher bezahlt werden müssen, von 3.825 auf 3.937,50 Euro pro Monat erhöht.


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