Diskriminierung melden
Suchen:

Jobcenter stört die Feiertage

01.01.2013 - von G.S.

Meine Frau hat seit März eine geringfügige Beschäftigung. Gestern (23.12.2012) kamen Briefe für meine Frau und mich, wonach sie je 92 Euro zurück haben wollen und dann noch eine Anhörung erfolgen soll.

"Nach meinen Erkenntnissen haben Sie Leistungen nch dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 1.Mai 2012 bis 30.September 2012 in Höhe von 92,52 Euro zu Unrecht bezogen (Bescheid vom 29.März 2012)."

Das schreibt die Mitarbeiterin des Jobcenters Chemnitz, Frau H.

Dagegen erheben wir Widerspruch. Wie kann man denn einen Bescheid erlassen über Leistungen, die zu dem Zeitpunkt noch nicht erfolgt sind?

"Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie darauf hin, dass die Erstattung grundsätzlich in einer Summe zurückzuzahlen ist. Eine ratenweise Rückzahlung kommt bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen in Betracht. Dazu müssen ggf. die geamten Einkommens-und Vermögensverhältnisse dargelegt werden."

Das schreibt das Jobcenter. Es ist vor, während und nach Feiertagen gesetzlich verboten, erwerbslose Bürger zu belästigen. Das gilt auch für Jobcenter!

Mit verbittertem Gruß

Quelle: Mail an die Redaktion

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Arbeit:
01.01.2013: Top-Ingenieur, 53, sucht Arbeit
04.12.2012: Jobcenter Hamburg: Spezialvermittler für 50+
08.11.2012: Bei Vodofone gelten 35-50Jährige als ÄLTER

Alle Artikel zum Thema Arbeit