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ZEIT fordert Anstand statt Antidiskriminierungsgesetz

19.11.2004 - von Hanne Schweitzer

"Anstand per Gesetz" übertitelte die ZEIT am 11.November 2004 einen Artikel von Jochen Bittner. Und setzte noch eine Comiczeichnung dazu, die einen Antidiskriminierungsbeauftragten als Stauverursacher auf bundesdeutschen Autobahnen zeigt.

Bemerkenswert an diesem Artikel:
Bittner beschreibt die rot-grüne Koalition als diejenige, die das Antidiskriminierungsgesetz „vorangetrieben“ habe. Im Hinblick auf die bis heute nicht erfolgte Umsetzung der EU-Vorgaben ist dies wohl etwas übertrieben. Der EU-Kommission liegt einzig aus dem Land in dem die ZEIT erscheint bis heute keine einzige Zeile zur Gesetzgebung vor, die im Sommer 2003 abgeschlossen sein sollte.

Als Beispiele für Diskriminierung führt Bittner einen blinden Mann ins Feld, der aufgrund seiner Behinderung keine Wohnung findet, außerdem eine Gruppe Türken, denen der Zutritt zu einer Diskothek verwehrt wird.

Bittner beschreibt die Sorgen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands und der Vermieter, die Rechtsunsicherheit und eine „Flut“ von Verfahren fürchten, sollte das Gesetz unpraktikabel, sprich nicht lebensnah sein. Bittner schreibt nicht, dass die Beispiele und Argumente, die er anführt, einen langen, langen Bart haben. Sie tauchten 2001 erstmals auf, nachdem die ehemalige Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin den ersten Gesetzentwurf zur Antidiskriminierung vorlegte.

Bemerkenswert an diesem Artikel ist weiter:
Bittner verweist darauf, Brüssel schreibe lediglich zwingend vor, dass die Mitgliedsländer Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft im privaten Geschäftsverkehr unterbinden sollen. Das kann man auch anders formulieren. Brüssel hat in den Richtlinien immerhin schriftlich formuliert, daß es sich um Mindestanforderungen handelt.

Bittner ist sich nicht mal zu schade, auch das 2001er Argument von BDA-Chef Hundt aus der Mottenkiste zu holen: Die grundrechtlich garantierte Vertragsfreiheit könne unverhältnismäßig eingeschränkt werden durch ein ADG-Gesetz.

Mal wieder nichts Neues in der alten Tante ZEIT.

Ganz unerfreulich und noch bemerkenswerter wird es, wenn Bittner Anstand und Toleranz als Argument gegen ein bürgerfreundliches Gesetz gegen Diskriminierung bemüht. Weiß er nicht, dass es beim Antidiskriminierungsgesetz weniger um den Ausschluß von Tanzvergnügen, als um die Realisierung des Gleichheitsgebots aus Artikel 3 im Grundgesetz geht? Der Schutz vor Diskriminierung ist Menschenrecht, sagt die EU-Kommission.

Der Autor scheint von Anstand und Würde nur so umgeben. Er gehört scheint`s nicht zu denen, die wegen ihres Alters weder befördert noch zur Weiterbildung geschickt werden. Die keinen Job mehr finden, wegen ihres Alters keine Versicherung mehr abschliessen können, oder keine Hypothek mehr bei der Bank bekommen. Pflegebedürftige Anverwandte scheint er auch nicht zu haben. Vielleicht hätte sich sein Artikel dann anders geschrieben. Wir empfehlen Herrn Bittner jedenfalls dringend einen Besuch unserer webseite www.altersdiskriminierung.de
Dort fände er hunderte Beispiele. Mit Tanzvergnügen haben die alle nichts zu tun.

Altersdiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt!!!


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15.11.2004: Gesetz gegen Diskriminierung im Ziel???
12.11.2004: SPD erläutert Antidiskriminierungsgesetz
04.11.2004: LAG Düsseldorf : Lebensalter = Privatsphäre

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