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Direktversicherung: Methode Rattenfänger?

11.04.2013 - von D.M.

Ich war über 25 Jahre leitender Angestellter; mein Verdienst lag regelmäßig über der Sozialversicherungsbemessungsgrenze.
Von meinem Arbeitgeber hatte ich eine betriebliche Altersversorgung mit meiner Kapitalzusage zum 65. Lebensjahr (Aktivierung resp. Passivierung beim Arbeitgeber).

In den 80iger Jahren gab es schon reichlich Diskussionen betreffend der Rentenentwicklung. Angepriesen wurde die 3-Säulentheorie (Schweizer Modell) = gesetzliche Rente + betriebliche Altersversorgung + private Vorsorge. Vater Staat offerierte 1984 für die Besserverdienenden (Verdienst regelmäßig über der Sozialversicherungsbemessungsgrenze!!) die Direktversicherung als private Vorsorge/Lebensversicherung
Voraussetzung: "Vereinbarung über die Umwandlung von Barlohn in Versorgungslohn"
Die monatlichen Versicherungsprämien von zunächst DM 200,00 wurden nur mit einer Pauschal-Lohnsteuer belastet.
Prämie und Lohnsteuer wurden ausschließlich von mir erbracht.
Für den Arbeitgeber war dies ein neutraler, durchlaufender Posten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Aufgrund gravierender handwerklicher Fehler des Gesetzgebers mußte der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer (vermutlich wegen der Lohnsteuerpauschalierung) erscheinen und ich als Zahler war der Begünstigte. 2 Jahre vor Versicherungsende wurde wegen Insolvenz mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Der Versicherer trug mich nun als Versicherungsnehmer ein und gewährte mir Beitragsfreiheit bis Vertragsende wegen Bezug von Arbeitslosengeld. Der geringe steuerliche Vorteil war hinfällig.
2004 wurde ich Opfer der "Doppelbesteuerung" - man kann auch sagen "betrogen" aufgrund raubritterähnlicher staatlicher Methoden - in dem ich nun auf meine ausgezahlte Kapitalsumme (angeblich betrieblich = eindeutig Nonsens!!!) nochmals volle Sozialabgaben zahlen muss.

Für meine Firmenrente (dies ist eine echte betriebliche Altersversorgung in Gegensatz zur gesetzlichen Auslegung für meine Direktversicherung) zahle ich auch auf 100 % Sozialabgaben. Nach einem früheren BVG-Urteil waren das einmal nur 50 %; wurde auch kassiert!!

Die Vorteile durch die Lohnsteuerpauschalierung sind aufgrund der widerrechtlich erhobenen Sozialabgaben (ein vielfaches höher !!!!) in mein größtes Verlustgeschäft gewandelt worden. Methode Rattenfänger ??? Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig !!!!
Ich hatte sofort Widerspruch eingelegt und mit der Krankenkasse ein Ruhen bis zur höchstrichterlichen Entscheidung vereinbart. Mitte letzten Jahres setze mir die Kasse plötzlich eine Ausschlußfrist, obwohl das BVG am 28.11.2010 das letzte Urteil des BSG aufgehoben hat.
Ich habe fristgerecht Klage beim SG Frankfurt eingereicht.
Die chaotischen Zustände bei den Sozialgerichten machen mich wütend; Nirwana ist scheinbar überall !!!

Link: Direktversicherung: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin
Quelle: Mail an die Redaktion