08.05.2013
Es ist ja wohl Alltag trotzdem macht es sauer, dass man ab 30 keine Studentenkrankenversicherung mehr bekommt. So hat man es mir bei der krankenkasse gesagt. Ein Gesetz, das Menschen ab 30 das Recht auf ein Studium versagt bzw. dieses erschwert ist diskriminierend!!
Zumal wir jetzt auch noch bis 67 malochen sollen!
F.M.
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Techniker Krankenkasse nur für unter 30Jährige, ich bin 37 Jahre und habe gerade mit meinem Studium angefangen, dasselbe gilt für ein Zimmer im Studentenwohnheim des Studentenwerkes Mainz.
B.K.
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Dass die Krankenkassenbeiträge für über 30Jährige StudentInnen teurer sind, hat der Gesetzgeber so bestimmt. Die Versicherungsbedingungen für StudentenInnen sind im Sozialgesezbuch V, Paragraf 5. Absatz 1, Nummer 9 geregelt.
ABER: In § 2 des AGG wird aber unter 5., 6., und 7. bestimmt: Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf:
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung.
ABER: Die große Koalition aus CDU und SPD, die das AGG 2006 endgültig verabschiedet hat, hat den Schutz vor ALtersdiskriminierung beschränkt auf Beschäftigte, Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Außerdem bestimmt SGB 1 § 33c: "Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründer der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden." Wegen des Alters schon! Eine Novellierung des AGG ist dringend erforderlich.
H.S.[/i]
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