Schweiz - 14.05.2013
Wegen ihrer Gesetze zur Sterbehilfe hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz mit einer knappen Mehrheit von vier Stimmen verurteilt. Die entsprechenden Gesetze in der Schweiz seien unzureichend, weil sie keine ausreichenden Kriterien dafür enthalten, wann der Kauf eines tödlichen Medikaments auf Rezept gestattet sei.
Urteil des EGMR vom 14.05.2013 hervor (Az.: 67810/10).
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